Frage: Haushaltshilfe

Hallo, ich habe vor mein 2. Kind (ET 04.09.2002) ambulant zu entbinden. Ich habe noch einen 2 jährigen Sohn. Leider ist von meiner Familie niemand in der Lage mir im Haushalt zu helfen, da alle noch berufstätig sind. Wir haben einen eigenen Betrieb, der natürlich weiterlaufen muß und somit kann mein Mann sich auch keinen Urlaub nehmen. Wie komme ich nun an eine Haushalshilfe, besogt die die KK oder muß ich mich darum selbst kümmern? Bekomme ich in diesem Fall überhaupt die Kosten ersetzt oder gibt es da weitere Dinge zu beachten? wie lang steht einem die Haushaltshilfe zu? Danke, Susanne

Mitglied inaktiv - 24.08.2002, 19:06



Antwort auf: Haushaltshilfe

Hallo Susi, das hängt von der Satzung der jeweiligen gesetzlichen KK ab - wenn Du im Krankenhaus stationär bleibst, hast Du gem. §38 SGB V einen grundsätzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe. Eine Vermittlung einer geeigneten Person kann durch die KK erfolgen. Alles was darüber hinausgeht - sprich Haushaltshilfe NACH der Entbindung ist keine sog. Regelleistung mehr, sondern wird durch die Satzung geregelt. Die meisten KK bewilligen hier aber auch nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes die Kostenübernahme - erfahrungsgem. so ca. für den Zeitraum, den Du sonst im Krankenhaus verbracht hast (Kosten sind bei der amb. Entbindung ja schließlich auch geringer als bei stationärem Aufenthalt). Also am besten direkt bei der KK auflaufen - weil soviel Zeit hast Du ja evtl. nicht mehr ;-) wünsche Dir alles Gute, Gruß Katja

Mitglied inaktiv - 27.08.2002, 23:21



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