Habe ich ein Recht auf eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft? (Falls ich zB liegen muß) Ich habe noch eine 1 1/2 jährige Tochter bei der ich 2 Monate liegen mußte während der Schwangerschaft und mach mir Sorgen ob ich das alles schaffe falls das wieder passieren sollte bzw in den 1. Wochen nach Geburt. Mein Mann ist beruflich sehr eingebunden und oft unterwegs.
Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 20:27
Antwort auf:
Haushaltshilfe?
Hallo,
Gem. § 199 RVO erhält die gesetzlich Versicherte eine Haushaltshilfe von der KK für die Zeit der Entbindung/ Krankenhausaufenthalt, soweit ihr die Fortführung des Haushaltes wegen der SS oder der Entbindung nicht möglich ist und auch niemand aushelfen kann. Ausserdem muss ein Kind unter 12 J. im Haushalt sein. Anstelle einer Haushaltshilfe kann auch der Vater bezahlt werden. Näheres weiß im Einzelfall die KK.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.09.2006