Hallo ,
ich bin zum 3. mal schwanger.
Nach 2 mal Kaiserschnitt.
Nun hat mir mein Frauenarzt und ein Orthopäde für 4 Wochen eine Haushaltshilfe wegen massiver Rückenprobleme verordnet.
Dies wurde 2 mal abgelehnt . Nun nach langem hin und her doch bewilligt.
Nun wurde die Folgebescheinigung des Orthopäden für weitere 4 Wochen , wieder abgelehnt.
Ich bin fix und fertig körperlich mit 2 Kleinkindern (2 und 4 ). kann mich mit dem Rücken kaum bewegen. und seelisch mit dieser Bürokratie.
Was kann ich tun ?Gibt es rechtliche Schritte ??
Danke
Mela
Mitglied inaktiv - 13.12.2005, 15:44
Antwort auf:
Haushaltshilfe
Hallo,
auf der Ablehnung gibt es eine Rechtsmittelbelehrung. Das dort genannte Rechtsmittel (Widerspruch) einlegen!
Dann prüft der Vorgesetzte desjenigen, der den Bescheid erlassen hat!
Viel Glück,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.12.2005
Antwort auf:
Haushaltshilfe
Hallo Bella,
hast Du schon mal Akkupunktur versucht, hat mich in meiner letzten Schwangerschaft mit den Rückenproblemen gerettet. Zehn Behandlungen zahlt auch die Gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen eines Modellprojektes.
Gute Besserung
Carola
Mitglied inaktiv - 13.12.2005, 22:22
Antwort auf:
Haushaltshilfe
Hallo ,
habe schon KG und Akkupunktur in dieser un den letzten beiden Schwangerschaften probiert .
Leider erfolglos.
Bin echt auf die Haushaltshilfe angewiesen .
Kann mich kaum mal bücken , geschweige denn ein 200 m2 großes Haus in schuß zu halten...
LG
Mela
Mitglied inaktiv - 14.12.2005, 15:34