Gibt es einen Rechtsanspruch auf Bezahlung einer Haushaltshilfe nach der Geburt? Kann die KK diese ablehnen, wenn der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt hat?
Ich habe mein 4. Kind entbunden, die anderen sind 7, 4 und 2 Jahre alt. Außerdem habe ich eine Schwangerschaftsdermatose entwickelt, durch die die Einleitung der Geburt nötig wurde und die sich nach der Geburt noch verschlimmert hat.
Mitglied inaktiv - 29.06.2004, 15:26
Antwort auf:
Haushaltshilfe nach der Geburt
Hallo,
Gem. § 199 RVO erhält die Versicherte eine Haushaltshilfe von der KK für die Zeit der Entbindung, soweit ihr die Fortführung des Haushaltes wegen der SS oder der Entbindung nicht möglich ist und auch niemand aushelfen kann. Ausserdem muss ein Kind unter 12 J. im Haushalt sein. Näheres weiß im Einzelfall die KK.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2004
Antwort auf:
Haushaltshilfe nach der Geburt
Hi, hab dir im Forum bei Dr. Bluni gepostet! Nach der Entbindung steht dir automatisch eine HH zu, wenn, wie bei dir der Fall, Kinder unter 12 Jahren zu betreuen sind!
Lass dich nicht unterkriegen!
Mitglied inaktiv - 29.06.2004, 23:44