Hallo Frau Bader, kann ich auch als Privat-Versicherte eine Haushaltshilfe nach der Geburt in Anspruch nehmen? Wir haben bereits ein Kind, das dann 2 Jahre alt sein wird. Danke für die Antwort, Birgit
Mitglied inaktiv - 16.11.2003, 13:33
Hallo Frau Bader, kann ich auch als Privat-Versicherte eine Haushaltshilfe nach der Geburt in Anspruch nehmen? Wir haben bereits ein Kind, das dann 2 Jahre alt sein wird. Danke für die Antwort, Birgit
Mitglied inaktiv - 16.11.2003, 13:33
Hallo, das kommt auf den Vertrag an. Gruß, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.11.2003
Komt drauf an: einfach mal in den Vertrag schauen! Wobei auch gesetzlich Versicherten nicht automatisch ein HH-Hilfe nach der Geburt zusteht; da müssen schon massive Gründe vorliegen.
Mitglied inaktiv - 16.11.2003, 14:22
hallo, können tust du schon, allerdings zahlt nicht jede private KV. Erkundige dich bei deiner ob sie diese überhaupt übernehmen und in w elchens fällen. Meine KV hat die nämlich vor der geburt gar nicht übernommen und danach hätte sie es jetzt auch nur unter den vorraussetzungen das mein mann absolut nicht zuhause bleiben kann und es hätte auch sonst keine verwandtschaft sein dürfen. viele grüße tine
Mitglied inaktiv - 16.11.2003, 14:53
Hallo, eine Freundin hilft mir schon seid Monaten beim Haushalt und Versorgung meiner ersten Tochter die jetzt 1 Jahr ist. Ich bin jetzt in der 28Ssw. Vor ca. 3 Wochen hat meine Frauenärztin mir Haushaltshilfe verordnet, 8h 7 Tage die Woche, ich glaube das maximale. Sie hat die Diagnosen seid Januar eingetragen, eben auch Risikoschwangerschaft da i...
Ich bin jetzt bei der TK versichert, möchte aber zur Privatversicherung wechseln, um während der Schwangerschaft, auf die ich mich vorbereite, einen besseren Service zu erhalten. Wenn ich das aber tue, wenn ich Patenturlaub nehme, also kein Gehaltseinkommen habe, muss ich die private Versicherung selbst bezahlen, während ich, wenn ich bei der TK bl...
Gibt es einen Unterschied in der Höhe des Elterngeldes, wenn wir in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind?
Zähle ich als Einkommen, wenn ich während der Elternzeit monatlich 1.800 Euro Elterngeld beziehe? Muss ich in diesem Zeitraum eine Krankenversicherung bezahlen? Ich war vor Elternzeit ehrenamtlich bei der TK versichert.
Guten Abend Frau Bader. Am 06.08.2021 ist meine Tochter geboren . November 2021 bin ich wieder in meinem alten Betrieb arbeiten gegangen. Laut Chefin wurde ich auf Stunden als Aushilfe angemeldet. Habe leider nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Mein Elterngeld war am 05.06.2023 beendet und meine Elternzeit ist am 06.08.2023 vorbei . ...
Guten Abend Frau Bader. Am 06.08.2021 ist meine Tochter geboren . November 2021 bin ich wieder in meinem alten Betrieb arbeiten gegangen. Laut Chefin wurde ich auf Stunden als Aushilfe angemeldet. Habe leider nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Mein Elterngeld war am 05.06.2023 beendet und meine Elternzeit ist am 06.08.2023 vorbei . ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 21 SSW und vor knapp 4 Wochen habe ich einen hohe Blasensprung. Erstmal war ich 12 Tage im KH stationär, danach dürfte ich entlassen werden, unter Verordnungen strenge Bettruhe. Ich darf nur zur Toilette aufstehen. Ich lebe mit meinem Ehemann und 2,5 jährigen Tochter in einem Haushalt. Mein Mann arbeitet ...
Da meine Bekannte jetzt leider sehr unterschiedliche Meinungen von den verschiedenen Berufsgruppen zu hören bekommen hat: Können Sie das aufklären? Bei einer vaginalen oder einer Kaiserschnitt-Geburt des zweiten Kindes - gibt es da für Alleinerziehende einen Anspruch auf Haushaltshilfe (zur Versorgung des ersten Kindes, das unter 10 Jahre alt is...
Hallo Frau Bader, Da meine Symphysenschmerzen extrem schlimm geworden sind, habe ich von meiner Ärztin eine Haushaltshilfe verschrieben bekommen. Ich habe sie auch von der Krankenkasse genehmigt bekommen, mit der expliziten Anmerkung, dass die Dame nur die Betreuung meiner Tochter in der Zeit übernehmen darf, während mein Mann noch arbeiten muss...
Hallo, Meine EP muss sich einer grösseren OP unterziehen und kann dann für einige Wochen die Kinder und den Haushalt nicht versorgen. Habe ich ein Anrecht mich für diese Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen? Ich habe gelesen dass die Krankenkasse dann einen Teil des Lohns ersetzt.