Hallo
Krankheitsbedingt wurde mir im Anschluss einer OP Bettruhe verordnet für wahrscheinlich 4-6 Wochen. Mein Sohn ist bald 5 Monate alt.Bis jetzt blieb der Papa zu hause im unbezahlten Urlaub, um sich um das Baby zu kümmern. Sein Arbeitsentgelt wird ja von der KK erstattet.Jetzt habe ich gehört, wir würden im nächsten Jahr das dann alles nach versteuern müssen? stimmt das?
Wir sind nicht verheiratet.Beide ledig.
von
allmountain
am 11.02.2014, 17:01
Antwort auf:
Haushaltshilfe KK Steuern nachzahlen?
Hallo,
es kommt jetzt darauf an, wie die Erstattung erfolgt. Da gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Grundsätzlich kann es durchaus sein, dass er es versteuern muss.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2014
Antwort auf:
Haushaltshilfe KK Steuern nachzahlen?
Es kann sein, dass er was nachzahlen muss, weil er Geld als Haushaltshilfe bekam.
Es ist wahrscheinlich, dass du nachzahlen musst, weil Mutterschaftsgeld und Elterngeld unter dem Progressionsvorbehalt fallen.
Genau kann euch das nur ein Steuerberater sagen, der Einblick in sämtliche steuerrelevante Unterlagen hat.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.02.2014, 10:11
Antwort auf:
Haushaltshilfe KK Steuern nachzahlen?
Im Netz habe ich dies dazu gefunden:
Verdienstausfall
Nimmt z.B. ein Ehemann auf Grund der Erkrankung der Ehefrau unbezahlten Urlaub und erhält er von der Krankenkasse den Verdienstausfall erstattet , stellt diese Zahlung keine vergleichbare Ersatzleistung im Sinne des § 32b EStG dar. Verdienstausfallentschädigungen der Krankenkasse an den Ehegatten des Versicherten als Ersatzkraft für eine Haushaltshilfe sind nicht als dessen Einnahmen anzusehen (BFH, 17.06.2005 - VI R 109/00).
von
allmountain
am 12.02.2014, 10:45