Frage: haushaltsgeld

Hallo, bin etwas traurig mein man verdient etwa 1600€ netto und ich ( azubigehalt)ca.500€ + 308€ kindergeld. Er zahlt die Miete,versicherungen,Gez. Ich Kiga + OGs(ca350€)Telefon,Ticket und eine Versicherung.Mir bleiben ca 260€, von den ich die gruppen und klassenkasse zahle, kleidung für die Kinder ,kidis und meinen schulbedarf,obst und gemüse für die butterbrot dose. Mein man ist so geizig geworden das er den kinder nicht mal neues obst kaufen wollte,als keins mehr da war.Ich spare an mir damit kinder was frisches bekommen.Dafür geht der Papa ins konzert oder holt sich neues dvd,bzw zahlt premiere abo und digitele zusatz programe. Kann ich den irgendwie dazu zwingen mir geld für die kinder zugeben. Ich bin manchmal so verzfeifelt.Zu hause ist auch alles auf meinem Kopf dazu mache ich eine vollzeit ausbildung als krankenschwester inclusive schichtdienst und wochenenddienst. Der Pascha tut nichts,ich kann es bald nicht mehr und immer öfter denke ich über eine trennung nach. Muß er mir für die kinder was geben ,oder kann er sich weiter seine extras leisten. LG und vilellen dank für ein Rat im voraus.

Mitglied inaktiv - 28.09.2006, 22:08



Antwort auf: haushaltsgeld

Hallo, vor den rechtlichen Ausführungen mal (was ganz selten ist) meine eigene Meinung: Sie haben kein frisches Obst und er geht ins Konzert?? HALLOOO??? Das ist heftig. Da hilft doch nur zweierlei: sich wehren und die Sache gerade rücken oder Trennung!!! Sie müssen da an die Kinder denken! Glauben Sie wirklich, es hilft Ihnen, wenn Sie Ihre Rechte kennen? Es ist doch logisch, das Obst vor Konzert geht! Und jetzt das rechtliche: Man muss unterscheiden zwischen Wirtschaftsgeld und Taschengeld. Zum Wirtschaftsgeld gehören die Kosten, die zur täglichen Lebensführung nötig sind. Dazu gehört die Verköstigung und die übliche Haushaltsführung, also auch zum Bsp. Waschmittel. Die Regelung des PKW kann u.U. dazugehören, muss aber nicht. Zu den allgemeinen Haushaltskosten gehört dies aber auf jeden Fall. Die Rechnung ist doch ganz einfach: was verdient er und was sind die festen Kosten (Miete, Schulden etc). Dann wird festgestellt (Haushaltsbuch?), was die Fam. und zusätzlich jeder einzelne benötigt. Das muss natürlich fair verteilt werden. Die Hausfrau arbeitet genauso viel wie der, der tatsächlich Geld dafür bekommt, und so sieht es auch der Gesetzgeber. Und wenn dann noch was übrig bleibt, entscheiden die Ehegatten gemeinsam, was mit dem Geld geschieht (sparen, besondere Ausgaben). Außerdem steht jedem Ehegatten ein Taschengeld zu, also etwas, worüber er alleine und frei verfügen kann. Man sagt, dass sollen so 5 % des Nettos nach Abzug der Schulden sein. Dies kommt im Gesetz im § 1360 a BGB als Teil des Unterhaltsanspruches zum tragen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2006



Antwort auf: haushaltsgeld

soll ich zum anwalt gehen und mich beraten lassen. ich weiß manchmal nich wie es weiter gehen soll und er behält alle seine vergnügen.

Mitglied inaktiv - 28.09.2006, 22:20