Liebe Frau Bader!
Meine Kinder sind 1 und 3 Jahre alt. Letzte Woche wurde mein Antrag auf Erziehungsgeld für das zweite Lebesjahr meiner Tochter abgelehnt, da wir die Einkommensgrenzen übersteigen. Ich möchte nun sozusagen als Hausfrau und Mutter tätig sein. Meine Frage ist nun, was wir zu beachten haben? Und wie muß ich mich versichern?
Mitglied inaktiv - 05.07.2002, 13:52
Antwort auf:
"Hausfrau und Mutter"
Liebe Kerstin,
Sie sind aber noch im EU?
Dann sind Sie weiter beitragsfrei versichert, das hat mit dem EU nichts zu tun. Die Ansprüche auf Rente entstehen unabhängig davon.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.07.2002
Antwort auf:
"Hausfrau und Mutter"
Man kann im Erzeihungsurlaub sein, ohne Erziehungsgeld zu beziehen. Wenn Du also ein ruhendes Arbeitsverhältnis hast, bist Du darüber natürlich noch renten- und krankenversichert. Wenn nicht, hattest Du doch auch jetzt schon Probleme. Der negative EG-Bescheid ändert an Deiner Situation rein versicherungstechnisch erstmal wenig.
LG,
Elisabeth.
Mitglied inaktiv - 05.07.2002, 14:05
Antwort auf:
"Hausfrau und Mutter"
Liebe Frau Bader!
Ich muß nochmal ergänzend was erläutern.
Mein Arbeitsvertrag ist am 31.12.1999 ausgelaufen,während dem EU mit meiner großen Tochter. Er war nur befristet.
Z.Zt. liegt meinem EU also kein Arbeitsverhältnis zugrunde. Für eine nochmalige Antwort wäre ich sehr dankbar.
LG
Kerstin
Mitglied inaktiv - 08.07.2002, 10:50