Hallo, ich habe momentan ein Hauptjob mit 40 std die Woche festgehalt und Nebenjob mit 45 std im Monat, habe gelesen das ich in der ss nicht mehr als 90std in der doppel std arbeiten darf ist das korrekt?! Heißt ich könnte nur noch 20 std zb bei meinem Nebenjob arbeiten..??
Und wenn ich ins beschäftigungsverbot gehe bekomme ich dann vom Nebenjob auch Lohnfortzahlung für 20 std oder 45 std?!
Mein Chef vom Hauptjob würde mir auch nur 32 geben festgehalt da der Hauptjob stressiger ist und Nebenjob entspannter ist und somit könnte ich die vollen 45 da arbeiten ist das ok?! Hat das keine Nachteile für mich?!
Vielen Dank
Mfg Janina
von
Janina742
am 11.04.2018, 12:19
Antwort auf:
Hauptjob 40 std Woche Nebenjob 45std Monat in der ss erlaubt?!
Hallo,
da kommt im Schnitt immer noch 2 Stunden Nebenjob pro Woche raus, dass Sie ja dann auf 10 Stunden kommen. Das ist ohne Schwangerschaft nicht zulässig.
§ 3 ArbZG: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Frage ist also, wie dies zustande gekommen ist. Hat der Arbeitgeber das genehmigt?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2018
Antwort auf:
Hauptjob 40 std Woche Nebenjob 45std Monat in der ss erlaubt?!
das kannst du doch gar nicht entscheiden, ob ein bv kommt oder nicht. verstehe ich jetzt nicht so ganz
von
mellomania
am 11.04.2018, 21:47