Hallo Frau Bader,
ich habe am 1. November 2013 meine neue Arbeitsstelle begonnen.
Habe dann erfahren das ich Schwanger bin
ET ist der 28.06.2014.
Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich ein halbes Jahr Probezeit. Der Arbeitsvertrag ist unbefristet.
Nun meine Frage. Habe ich Anspruch auf Elternzeit? Ich würde so gerne mind. 3 Jahre bei meinem Schatziiiilein daheim bleiben.
Über eine Rückantwort bin ich Ihnen sehr dankbar.
von
NalaMila
am 02.02.2014, 22:51
Antwort auf:
Hat jeder Anspruch auf Elternzeit?
Hallo,
na klar.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2014
Antwort auf:
Hat jeder Anspruch auf Elternzeit?
Hast Du.
Vertrag ist unbefristet und von daher voller Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit.
von
Sternenschnuppe
am 03.02.2014, 07:40