Hat der Vater Chancen auf das Sorgerecht trotz schweren Vorstrafen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hat der Vater Chancen auf das Sorgerecht trotz schweren Vorstrafen?

Hallo, Momentan bin ich schwanger und musste mich schon zuemlich früh vom Vater des Kindes trennen, da er mir gegenüber aggressiv und handgreiflich geworden ist. Nun wachsen in mir immer mehr Ängste bezüglich des Sorgerechts. Er ist aggressiv und hat öfter drogeb genommen. Hatte bis dato nichts im Griff. Keine Arbeit, keine Wohnung und er ist vorbestraft wegen schwere Körperverletzung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Jetzt hat er momentan arbeit und zeigt Interesse am kind. Ich traue dem ganzen gar nicht. Ich hab solche Angst im aufgrund des Sorgerechts das Kind allein geben zu müssen usw. Wie groß ist die Chance das er das geteilte Sorgerecht vekommt und somit Recht auf alleinigen Umgang mit dem Kind? Und wohin muss ich mich wenden?

von Kreisel am 04.04.2015, 00:40



Antwort auf: Hat der Vater Chancen auf das Sorgerecht trotz schweren Vorstrafen?

Hallo, man muss das trennen: Sorgerecht - Mitentscheidung bei wichtigen Dingen (kann er einklagen) Umgangsrecht- Besuchsrecht, kann bei Kindeswohlgeàhrdung eingeschrànkt werden Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2015



Antwort auf: Hat der Vater Chancen auf das Sorgerecht trotz schweren Vorstrafen?

Du verwechselst was. Umgangsrecht hat er völlig unabhängig vom Sorgerecht. Das Umgangsrecht hat er immer - ausser ein Gericht setzt dieses aus. Du kannst evtl noch versuchen das er nur betreuten Umgang bekommt, aber das würden die dann erst schauen wenn es soweit ist. Und wegen Sorgerecht, das kann er nach der Geburt beantragen, also das gemeinsame. Dann darf er halt mitbestimmen welche Schule, welchen Kindergarten, bei größeren OP´s, Konto, Personalien - alles im Alltag würdest du aber alleine entscheiden. Das alleinige wird er schwerlich bekommen, ausser es stellt sich heraus das du das Kindeswohl gefährden würde. Da könntest du aber zB Probleme bekommen, wenn du zB den Umgang komplett verweigerst. Mein Rat, wende dich an das Jugendamt, schildere denen die Situation, deine Befürchtungen, hole sie früh ins Boot mit rein. Zeige dich aber für Lösungen/Kompromisse bereit. Und sammel Beweise welche du im Fall der Fälle dem Gericht zeigen kannst.

Mitglied inaktiv - 04.04.2015, 08:51



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