Hat Job Center das Recht mich einzuladen ?!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hat Job Center das Recht mich einzuladen ?!

Hallo Ich habe eine Frage Mein Mann ist seit knapp drei Jahren krank geschrieben Haben zwei kinder Mein Mann und meine kinder kriegen Hilfe vom Jobcenter ich nicht ( wegen Kindergeld und Erziehungsgeld ) so meine Frage ist jetzt ich wurde eingeladen und ich konnte den Termin nicht wshrnehmen weil meine kinder krank waren da wurde mir vorgeworfen das ich dann zum Arzt müsste und es bescheinigen soll das ich den Termin deshalb nicht wahrnehmen konnte. Ich muss doch nicht zum Arzt ?! Oder ich muss doch Überhsupt nicht dahin oder liege ich da falsch ?

von Ayha am 13.01.2019, 23:21



Antwort auf: Hat Job Center das Recht mich einzuladen ?!

Hallo, das ist ja schon so perfekt beantwortet, da kann ich gar nichts mehr schreiben... Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2019



Antwort auf: Hat Job Center das Recht mich einzuladen ?!

Ja, musst Du. Du hast da auch einen Denkfehler, IHR bekommt H4. Nicht er und die Kinder. Offenbar hast Du Arbeit und bist aber in Elternzeit und er ist Zuhause?

von Sternenschnuppe am 13.01.2019, 23:26



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Ob du persönlich auch was bekommst oder nicht spielt keine Rolle, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft (ich setze jetzt einfach mal voraus, dass ihr zusammen wohnt ^^). Und wenn ihr einen Termin erhaltet, den ihr nicht wahrnehmt, dann müsst ihr entweder belegen, wieso ihr nicht vor Ort wart, oder eben die Konsequenzen tragen.

von Dojii am 14.01.2019, 08:04



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Ja, du musst die Termine wahrnehmen oder eben begründet absagen. Ihr erhaltet schließlich Geld vom Amt - da hat man schon eine Mitwirkungspflicht. Hast du vorher wenigstens rechtzeitig angerufen und mitgeteilt, dass du aus Grund x nicht kommen kannst? Einfach nicht zu erscheinen ist immer ziemlich ungünstig, wenn man von Ämtern persönlich eingeladen wird - egal, von welchem Amt. Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn man anruft und versucht, rechtzeitig etwas zu klären/erklären, sind die meisten Sachbearbeiter ziemlich entgegenkommend und verzichten zB auf ein ärztliches Attest. Im Nachhinein erst zu sagen, warum man nicht kommen konnte hat halt immer den Beigeschmack von Desinteresse und/oder Ausrede - und prompt wird eben ein Nachweis verlangt. Das ist jetzt kein rechtlicher Rat - einfach gesunder Menschenverstand.

von cube am 14.01.2019, 08:49



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Nur weil man zusammen wohnt handelt es sich nicht automatisch um eine Bedarfsgemeinschaft! Die Bedarfsgemeinschaft ist in § 7 III SGBII geregelt. Der Ehegatte ist nach § 7 III Nr 1. SGBII der "Kopf" der BG. Die Ehefrau oder Partnerin gehört nach § 7 III Nr. 3. a oder b SGB II dazu. "Er" zieht sie rein. Sie muss daher die Karten auf den Tisch legen. ABER ein unverheiratetes Kind unter 25 Jahre gehört nur zur BG wenn es seinen Bedarf nicht mit eigenen Mitteln decken kann. § 7 III Nr. 4 SGBII Bekommt es 400 Euro Unterhalt + fast 200 Kindergeld. Ist es - sofern es nicht in der Münchner Innenstadt lebt bei normalen Mietanteil nicht bedürftig. Es kann seinen Bedarf aus eigenen Mitteln decken. Nächstes Beispiel. 3 Generationen in einem Haushalt... werden auch keine BG. So viel zum Thema wer zusammen lebt ist automatisch in einer BG.

von HeyDu! am 14.01.2019, 09:49



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Ähm, ja - aber was hat das mit der Fragestellerin zu tun? Sie sind verheiratet und haben offensichtlich keine Kinder über 25 Jahren. Und auch ohne BG bleibt es ja dabei, dass sie eingeladen wurde - da kümmert man sich doch in so fern darum, dass man zB anruft und nachfragt, warum man eingeladen wurde - wenn es einem der Grund unklar erscheint. Und/Oder eben mitteilt, dass man zum genannten Termin nicht kommen kann, weil Selbst wenn die Einladung nicht Rechtens wäre - einfach nicht zu erscheinen/sich zu melden ist definitiv die schlechteste Variante.

von cube am 14.01.2019, 10:13



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Ich hab mich jetzt auch nur auf die Daten der Erstellerin bezogen und wollte keine wikipediataugliche Definition einer Bedarfsgemeinschaft liefern.

von Dojii am 14.01.2019, 10:19



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Die Argumentation war : "Wer zusammen wohnt - gehört automatisch in eine BG." Dass darf man schon mal kommentieren. (Es geht übrigens in meinem Hinweis um Kinder unter 25 Jahre, nicht über 25 Jahre.) Die rechtliche Begründung warum sie Erscheinen muss, wurde in der Ausführung geliefert. Alles gut :)

von HeyDu! am 14.01.2019, 10:21



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Sorry, wollte gar nicht so besserwisserisch oä rüberkommen. Das Wetter schlägt mir wohl so langsam auf´s Gemüt. Alles gut :-)

von cube am 14.01.2019, 10:46



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Wollte auch nicht so rüber kommen, sorry. Hocke nur gerade vorm Sozialrecht. Könnte diese Woche in der mündlichen Prüfung Thema sein... Seit gestern hab ich einen Grund für meine Launen - bin wieder schwanger :-)

von HeyDu! am 14.01.2019, 10:53



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@Cube - Postfach :-)

von HeyDu! am 14.01.2019, 11:34



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Ich möchte mich den Vorschreibern anschließen. Ayha, du hattest eine Einladung vom Jobcenter. Dein Mann ist krank zu Hause? Dann hätte doch er die kranken Kinder betreuen können, oder? Es ist jedenfalls unhöflich, wenn man unentschuldigt von einer Einladung fernbleibt - unabhängig davon, ob die Einladung zur Recht geschah. Ihr wollt evtl langfristig was vom Jobcenter, da solltet ihr auf jeden Fall kooperieren. Dort sind auch nur Menschen, die Spielregeln funktionieren wie sonst auch. Wenn es berechtigte Gründe gab, den Termin deinerseits abzusagen, sollte man das höflich tun. Wenn die Erkrankung der Kinder nur ein Vorwand war, verschlechtert ihr eure Position beim Jobcenter.

Mitglied inaktiv - 14.01.2019, 11:42



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@Heydu @Cube Mein Mann ist aber auch krank ( psychische Probleme / Panik attack / Angstzustände ) Kann eigentlich nicht wirklich alleine auf die kinder aufpassen Meine kinder sind 2.5 j. u. 6 Monate Zum kennenlernen würde ich eingeladen da steht nicht wirklich drin wieso weshalb Sorry ich kann mich noch rso wirklich ausdrücken hier Und ich arbeite nicht.

von Ayha am 14.01.2019, 15:10



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Dann muss du da erst recht hin. Ihr bekommt Geld vom Vater Staat, du selbst arbeitest nicht, Dein Mann auch nicht. Warum zB versucht er nicht EU-Rente zu bekommen? da deine Kinder auch ein Anrecht auf Betreuung ab dem 1ten Geburtstag haben, kannst du dich drauf einstellen das die bald richtig Druck machen werden. Wenn er so krank ist das er nicht alleine daheim bleiben kann, wie sieht es da mit Pflegegeld aus? Schon um den Schwerbehindertenausweis gekümmert? was ist an Therapie geplant damit dein mann wieder in den Berufsalltag kann, auch Gespräche mit einer Werkstatt für Behinderte oder einer ähnlichen Einrichtung geführt zur Wiedereingliederung? Ihr habt trotz der Krankheit deines Mannes mindestens ein weiteres Kind bekommen. Was habt ihr da geplant wie es weitergehen soll? Wie gesagt, die werden nicht ewig lange weiterzahlen, sondern bald von einem von euch mehr Eigeneinsatz fordern. Das werden die abfragen und sich bescheinigen lassen. Untätig daheim sitzen bei deinem Mann und nicht erscheinen deinerseits, auch noch ohne dort Bescheid zu geben, das klappt auf Dauer nicht. gerade wenn das eine erst 6 Monate alt ist, wäre ich damit erst recht zum Arzt. Bescheinigung sollte also kein Problem sein. Auch wenn es sicherlich nicht das ist was du hören magst, es ist nicht böse gemeint sondern soll dir einfach die nackten Tatsachen aufzeigen.

von Felica am 14.01.2019, 18:10



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Ich habe eine Bescheinigung ich war beim Arzt wollte nur fragen was ist wenn ich nicht wäre . Er ist weiterhin in Behandlung Er will ja arbeiten solange es klappt hat einen super Job ich danke euch für die Antworten mal gucken was sich machen lässt

von Ayha am 14.01.2019, 19:32



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Du hast die Antwort ja schon bekommen. Ja, musst du hin, was seins ist, ist auch deines und umgekehrt, nicht ER bekommt Grundsicherung, sondern IHR als Familie. Prinzipiell stimmen aber auch andere Begrifflichkeiten nicht. Er ist sicher nicht seit 3 Jahren "krank geschrieben". Er ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten und fällt damit aus der Vermittlung raus. Aber mal ehrlich, es hat gelangt um eine weitere Familienplanung voranzutreiben. Angst- und Panikstörungen sollten zügig und schnell angegangen werden. Wenn es mein Mann wäre, ich würde ihn treten, dass er alles an Behandlungen mitnimmt, was geht! Und dazu gehört eine entsprechende Medikation vom Facharzt für Psychiatrie und eine Psychotherapie beim Psychologen. Bein anhaltenden Beschwerden über 3 Jahre würde ich einfach auch vermuten, die tatsächliche Behandlung ist nicht ausreichend! Dann macht ja schon fast eine stationäre Reha über den Rentenversicherungsträger Sinn! Will man das wirklich für seine Kinder? Von Grundsicherung leben, Vater psychisch erkrankt? Alles Gute und Liebe und manchmal bringen solche Termine beim Amt dann doch wieder Bewegung in die Sache? Ich würde es euch wünschen.

von Mutti69 am 15.01.2019, 08:09



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Ja, das Jobcenter hat das Recht, dich einzuladen. So lange ihr staatliche Unterstützung erhaltet, habt ihr/du eine Mitwirkungspflicht. Kannst du Termine nicht wahrnehmen, musst du dies rechtzeitig vorher mitteilen und einen neuen Termin ausmachen. Auf Wunsch musst du auch nachweisen, dass du den Termin aus genanntem Grund nicht wahrnehmen kannst. Zu den Terminen musst du entweder für eine Betreuung eurer Kinder sorgen oder diese eben mitnehmen. Kann dein Mann nicht betreuen, solltest du das evt. auch nachweisen können. Dein Mann sollte sich also vom Arzt bestätigen lassen, dass er aus welchen Gründen auch immer nicht die Aufsichtspflicht der Kinder übernehmen kann. Als Jobcenter würde ich nämlich nachfragen, ob der Vater tatsächlich nicht mal für 2 Stunden vertrauenswürdig ist und wie du das im Alltag bewerkstelligst, die Kinder wirklich niemals nur mit dem Vater alleine zu lassen.

von cube am 15.01.2019, 08:57



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