Hat Arbeitgeber Recht auf Scheidungsurteil?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hat Arbeitgeber Recht auf Scheidungsurteil?

Hallo, schlichte Frage: Darf der Arbeitgeber eine Kopie des Scheidungsurteil fordern? Ich denke das ist doch Privatsache und hat mit der Arbeit rein gar nichts zu tun?! Lohnstuerkarte wurde doch schon von der Stadt umgeändert. Wozu also Scheidungsurteil?! Vielen Dank Sammykatze

Mitglied inaktiv - 02.05.2003, 16:08



Antwort auf: Hat Arbeitgeber Recht auf Scheidungsurteil?

HAllo, nein. Darf er nicht. Ich wüßte auch nicht, warum. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.05.2003



Antwort auf: Hat Arbeitgeber Recht auf Scheidungsurteil?

Also in öffentlichen, kirchlichen oder in den Bereichen, in dem BAT usw. angewandt wird, muss man dies dem Arbeitgeber vorlegen, damit er die Gehaltszahlung korrekt vornehmen kann. Hier geht es hauptsächlich um die familienbezogenen Anteile ( wie Verheiratetenzuschlag usw.)in der Bezahlung. Gruß Chris

Mitglied inaktiv - 05.05.2003, 13:05



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