Frage: Harz 4 und elternzeit

Guten tag frau bader. Ich hatte eine frage bezüglich meiner elternzeit. Ich stehe in einem festem arbeitsverhältnis und habe 3 jahre elternzeit beantragt. Nach ablauf werde ich wieder bei meinem arbeitgeber anfangen. Elterngeld läuft jetzt aus. Nun ist es leider so dass mein partner seinen job verlohren hat und wir harz 4 beziehen werden. Meine frage ist, ob das jobcenter dann von mir verlangen kann, die elterzeit früher zu beenden? Bitte um eine antwort und entschuldige jetzt schon mal meine rechtschreibung. Tippe vom handy mit baby im arm.

von roxy9913 am 15.02.2016, 13:45



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Hallo, Sie haben einen Anspruch auf vorzeitige Beendigung der EZ. Ob Sie eine Pflicht dazu haben, hängt vom Jobcenter ab. Hier bei uns nein, wir hatten aber schon häufiger Infos, dass es in anderen Bu-Ländern gefordert wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.02.2016



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Naja, was heisst verlangen. Du hast einen Arbeitgeber, das Kind ist betreut, der Vater eh Zuhause. Aus welchem Grund solltest Du nicht arbeiten gehen? Zumindest Teilzeit. Hier würde es Sanktionen geben, weil die Notlage bewusst mit Absicht herbeigeführt wird

von Sternenschnuppe am 15.02.2016, 14:14



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Sobald Dein Mann wieder was gefunden hat könntest Du dann ja wieder ganz in Elternzeit gehen. Und solange eben Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

von Sternenschnuppe am 15.02.2016, 14:31



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

sternenschnuppe, da beisst sich doch die katze in den schwanz, der mann wird sicher dazu verdonnert, sich vz-arbeit zu suchen, sonst werden IHM die mittel gestrichen. das kann er ja dann nciht, wenn er das kind betreuen soll. a) in der regel reicht tz einer frau nicht aus, um drei mäuler zu füttern und b) die ap hat 3 jahre elternzeit beantragt, nicht alle ag's sind bereit die aufzulösen. c) was wissen wir denn über die gründe, warum der mann den job verloren hat???

Mitglied inaktiv - 15.02.2016, 17:35



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Genau, da freut sich der AG: "Ich unterbreche mal eben die Elternzeit und arbeite bissi, aber wenn mein Mann wieder einen Job findet höre ich notfalls von heute auf morgen auch wieder auf! Wie, Chef, Sie wollen Planungssicherheit? Kriegen Sie nicht, weil Sternenschnuppe Panikattacken bekommt, wenn jemand mal ein paar Monate H4 bezieht."

von Strudelteigteilchen am 15.02.2016, 17:51



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Hier ist es so, das Frau mindestens dann in Teilzeit innerhalb der EZ arbeiten gehen muss. wenn das Einkommen nicht auslangt, wird dann ergänzend und auch ohne Murren, entsprechend aufgestockt. Aber es muss auch guter Willen eben gezeigt werden. Mag aber in anderen Gemeinden anders aussehen. Mich verwundert eher wieso direkt Hartz4 ansteht wenn der Mann doch gerade eben erst die Arbeit verloren hat. Oder habe ich da was mißverstanden?

Mitglied inaktiv - 15.02.2016, 18:00



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Und es geht hier um Recht oder ? Viele arbeiten Teilzeit, dann passt es mit der Betreuung nicht und sie gehen in die Elternzeit zurück. Wozu genau müssen zwei Erwachsene Zuhause sein ?

von Sternenschnuppe am 15.02.2016, 18:21



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Also ich bin bereits fast 1 jahr in elternzeit und habe ja vorher schon 3 jahre beantragt bevor ich wusste das mein freund seinen job verliert. Firma wird geschlossen. Ich wollte auch nur wissen wie es rechtlich ausschaut. Wollte kein feuer entfachen und so spezielle leute antworten hier immer mit halbwissen und greifen gleich an... schade

von roxy9913 am 15.02.2016, 19:32



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Und ich möchte wenigstens die 3 jahre was von meinem kind haben da ich es danach kaum sehen werde da ich leitende angestellt bei dem grössten discounter bin und vor 20'30 nicht zu hause sein werde wenn ich wieder arbeite. Nur zur begründung

von roxy9913 am 15.02.2016, 19:36



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Zu b) Es besteht ein Recht auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit in finanziellen Notlagen. Paragraph 16(3). Und ein Recht auf Teilzeit besteht ohnehin. Das Kind hat ab einem Jahr auch noch zusätzlich Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Mehr als genug Möglichkeiten für die Mutter, zumindest etwas zum Einkommen beizusteuern. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 15.02.2016, 19:46



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Ich bin filialleiterin und das geht in teilzeit leider nicht

von roxy9913 am 15.02.2016, 20:12



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Und ich lebe mit meinem partner nicht zusammen. Wir wollten eigentlich zusammen ziehen aber sollte es so sein dass ich dann tatsächlich wieder arbeiten muss werden wir vorerst nicht zusammenziehen. Dann bin ich quasi immer noch alleinerziehend

von roxy9913 am 15.02.2016, 20:16



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Ich bin ja immer wieder verwundert, woher ihr als nichtanwälte immer so genau wisst, wie diverse einzelfälle so gehandelt werden....irgendwas läuft da in unserem datenschutz schief?? Es müssen nicht 2 eltern zuhause um das kind rumspringen, die mutter HAT einen job, der vater hat ihn gerade verloren und wird sich selbstverständlich um einen neuen bemühen. Da wäre dann komplettbetreuung des kindes wohl etwas hinderlich. So ist die notlage zeitlich gesehen begrenzt, denn die ap wird mit ihrem vzjob sicher mindestlohn verdienen. Tief durchatmen, ladys!! Recht haben heisst nicht immer recht bekommen.

Mitglied inaktiv - 16.02.2016, 03:00



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

So blöd das klingt, aber das wäre in Eurer Situation vermutlich vernünftiger, bis dein Mann/Freund einen neuen Job hat, da ihr dann nicht "zusammengelegt" werdet vom Amt. Es macht auf jeden Fall weniger Probleme mit den Ämtern. Und er kann ja trotzdem noch die Zeit mit Euch verbringen, darauf hat das ja keinen Einfluss. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 16.02.2016, 07:46



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Hallo roxy, warum bezieht dein Freund sofort H4? Hat er weniger als ein Jahr gearbeitet? Denn eigentlich bekommt man erst Arbeitslosengeld 1 und fällt danach ins H4. Du hast 3 Jahre EZ beantragt und du kannst diese auch nehmen! Von was lebst du in dieser Zeit, von Erspartem? Wenn ihr nicht zusammen lebt, dann bist du auch nicht verantwortlich für deinen Freund - es sei denn, das Amt weiß von eurer Partnerschaft! Somit werden eure Einkommen nicht einander angerechnet. Wie die rechtliche Situation aber genau bei euch ist, weiß ich nicht, da ihr ja nicht zusammen lebt. Im Prinzip kann ein Amt sehr viel verlangen, ist aber regional stark unterschiedlich. Hier in Sachsen werden 3 Jahre selbst bei H4 anstandslos akzeptiert, in vielen anderen Bundesländern, werden die Mütter rigoros ab dem ersten Jahr in Arbeitsmaßnahmen eingegliedert oder müssen Weiterbildungen besuchen, sie haben keine andere Wahl, als ihre Kinder fremdbetreuen zu lassen. Lasst es auf euch zukommen! Ich bin absolut der Meinung, dass wenn man sein Leben gearbeitet hat, ein Recht darauf hat, auch bei seinem Kind zu sein. Dann sollen auch einmal andere für einen Zahlen, denn schließlich hat man ja vorher auch andere damit finanziert. Lg

von Colien07022004 am 16.02.2016, 07:57



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Das ausgerechnet Du Dich jetzt auf die Rechtslage zurückziehst, wo Du doch hier die Chefin der Meinungsverkündung bist, ist niedlich. Auch beim Kündigen eines TZ-Vertrages in EZ gibt es Kündigungsfristen. "Von einem Tag auf den anderen" geht da nichts. Das ist ebenfalls die Rechtslage. Wenn der KV einen (guten) Job nicht antreten kann, weil die KM erst noch kündigen muß, ist doch auch keinem geholfen. Und meinungstechnisch finde ich es immer noch albern, wegen ein paar Monaten H4-Bezug mit sicherem Ende - die KM HAT ja einen Job - so ein Heckmeck zu machen, als ob davon das deutsche Sozialsystem in die Knie gezwungen werden würde.

von Strudelteigteilchen am 16.02.2016, 08:12



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Danke... ich wohne in nrw und wir wohnen nicht zusammen.

von roxy9913 am 16.02.2016, 10:13



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Also mein Freund bezieht sofort Hartz 4 da er nicht in die Arbeitslosen Versicherung eingezahlt hat das war irgendwie so eine Maßnahme vom Arbeitsamt auf jeden Fall hat er zwei Jahre Vollzeit gearbeitet. Er war bei der Stadt Dortmund Sozialamt angestellt.

von roxy9913 am 16.02.2016, 10:16



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Wie gesagt ich wohne in nrw. Wissen sie da vielleicht was konkretes? Und danke für alle anderen antworten...

von roxy9913 am 16.02.2016, 13:12



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

Hier eben NRW, genauer gesagt OWL Bei mir war damals die Aussage, ich muss wieder mindestens Teilzeit arbeiten. 3 Jahre daheim bleiben und gleichzeitig Hartz4 beantragen wäre nicht. Ich hätte einen Job, also sollte ich gefälligst den Hinter auch bewegen. und das war die wortwörtliche Aussage jetzt welche ich mir da anhören durfte. Anspruch auf Elternzeit ja, aber Elternzeit bedeutet nicht das ich komplett auf Staatskosten daheim bleiben dürfte. Also bin ich mit 25 Std wieder angefangen als Elterngeld vorbei war. Und nachdem Arbeitslosengeld bei meinem Freund ausgelaufen war, haben wir unterstützend Hartz4 bekommen. Da er seien Mutter in der Zeit mit gepflegt hat, war er auch weitestgehend von Maßnahmen befreit. Pflegegeld für Mutter gab es anfangs nicht, weil die Hürden dafür bei ihr zu hoch waren. das griff erst als sie sterbend im Hospiz lag. Wohnen allerdings auch zusammen. Also andere Grundlage wie bei euch. Frühere Nachbarn haben Unterhaltsvorschuss bekommen, neben Hartz4. Sie für ihre beiden Kinder, er für seine beiden. Alle Kinder aus früheren Beziehungen, also Patchwork-Familie. Gewohnt haben die bei ihr, seine Wohnung bestand nur für das Amt. Die bekamen das anstandslos durch, jedenfalls wohl solange wie die Ämter nicht wussten das das nur zum Schein bestand.

Mitglied inaktiv - 16.02.2016, 17:12



Antwort auf: Harz 4 und elternzeit

das sind doch äpfel mit birnen. beide fälle. hast du deine nachbarn wegen subventionserschleichung angezeigt?

Mitglied inaktiv - 17.02.2016, 12:20



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