Frage: Harz 4 nach Elternzeit

Hallo, ich bin gelernte Krankenschwester und zur Zeit im 8. Monat schwanger und arbeitslos seit dem 1.11.15. Ab dem 11.7 beginnt meine Schutzfrist und ich bekomme Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt. Das ALG 1 fällt ab dann weg. Wer zahlt denn in der Zeit wo ich Mutterschaftsgeld bekomme meine Sozialversicherungen? Oder muss ich mich ab dann privat versichern? Und bekomme ich nach dem Mutterschaftsgeld automatisch Harz 4 wenn ich dann noch nicht wieder arbeiten gehen kann? Das elterngeld wird nicht sehr hoch ausfallen da ich in dem letzten Jahr (ab der Schutzfrist) 4 Monate in der Schweiz gearbeitet habe. Zurück in Deutschland habe ich schwanger leider keinen Job mehr als Krankenschwester bekommen. Kann mir jemand helfen? LG Anne

von Aenneken1! am 05.06.2016, 19:48



Antwort auf: Harz 4 nach Elternzeit

Hallo, bis zum Ende des Bezuges von EG sind Sie beitragsfrei KK-versichert. Danach hängt es vom Einkommen des KV ab, ob Sie H IV bekommen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2016



Antwort auf: Harz 4 nach Elternzeit

Ob Du H4 bekommst hängt vom Einkommen des Vaters des Kindes ab. Er ist auch für Dich finanziell zuständig. Automatisch gibt es nix. Am besten rechnet ihr das alles mal durch, holt Euch ggf. entsprechende Anträge schon und besorgt die Nachweise die das Amt haben möchte.

von Sternenschnuppe am 05.06.2016, 19:56



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