Frage: Hartz4

Hallo, vielleicht können sie mir ja weiter helfen..... also mein Freund befindet sich noch in Ausbildung! er bekommt Lehrgeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld. Dadurch entsteht ein Überhang von x Euro was auf mein ALG2 angerechnet und abgezogen wird! wäre ja alles verständlich, ABER er wird aus unserer Bedarfsgemeinschaft laut Bescheid ausgeschlossen! warum rechnen sie mir dann trotzdem sein Geld an obwohl er den Berechnungen zufolge ausgeschlossen ist? es steht im Berechnungsbogen überall 0 Euro bei ihm und bei mir dann Einkommen x Euro! Könnte es sein das der Bescheid fehlerhaft ist und würde sich ein Widerspruch lohnen? Lg Nicole

Mitglied inaktiv - 28.10.2009, 08:43



Antwort auf: Hartz4

Hallo, sorry, ich bin kein Experte für Sozialrecht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2009



Antwort auf: Hartz4

Ausgeschlossen wird er deshalb, weil er mit seinem Einkommen für sich sorgen kann. Er für sich gesehen, braucht keine Transfergelder, also 0 Euro. Aber: Er muss dich mitversorgen und für deinen Unterhalt einstehen, so gut er eben kann. Und das entspricht dem Betrag X auf deinem Bescheid. Ein Widerspruch ist also zwecklos, der Bescheid korrekt. LG

Mitglied inaktiv - 30.10.2009, 11:08