Wenn der Arbeitgeber wegen Zahlungsschwierigkeiten erst im Folgemonat zahlt, zusätzlich zum dann laufenden Einkommen (also im ersten Monat gar keine Zahlung, im zweiten Zahlung von zwei Löhnen), entfällt dann bei der Berechnung des Hartz IV-Anspruches einmal der Grundfreibetrag von 100,- Euro? Ist also entscheidend, wann das Geld verdient wurde, oder wann es gezahlt wird? LG Maja
Mitglied inaktiv - 01.09.2009, 14:37