Hallo Frau Bader. Wir wohnen in NRW, Recklinghausen. Mein Lebensgefährte und ich haben 3 Kinder und möchten gerne umziehen. Wir wissen uns stünde 105 qm´² zu und kaltmiete an die 500 € ..In dieser Wohnung haben wir eine 67 qm ² und kaltmiete 235 € .. Jetzt sagt das Arbeitsamt, wir dürfen unsere jetzige Kaltmiete nicht übersteigen, sonst müssten wir den Rest selber zahlen. Dürfen die das so machen? Unsere Wohnung ist echt zu klein und das Arbeitsamt stellt sich so quer. Man bekommt keine größere Wohnung mit einer Grundmiete von 235 €. Meine Schwägerin lebt auch von Hartz 4, darf aber auch eine Wohnung nehmen, so wie es der Mietspiegel in der Kaltmiete für 4 Personen erlaubt. Warum sind die so ungerecht? lg Daniela
Mitglied inaktiv - 15.08.2009, 09:36