Frage: Hallo,

Wenn ich am 13.12 Entbindungstermin hab und bis 30.9 befristet in Elternteilzeit arbeite ,steht mir dann Mutterschaftsgeld oder Elterngeld zu ? In Elternteilzeit kann ich mich ja nicht arbeitslos melden ?

von Viola78 am 03.03.2019, 12:04



Antwort auf: Hallo,

Hallo, Sie können doch noch gar nicht mit einem Entbindungstermin Mitte Dezember schwanger sein? Was planen Sie denn nach dem 30. September? Geht dann wieder der Vollzeitvertrag? Wieso wollen Sie sich arbeitssuchend melden? Zurück, mit Ihren Informationen kann ich keine ordentliche Antwort geben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2019



Antwort auf: Hallo,

Wenn du am 13.12.2019 Entbindungstermin hast, dann bist du jetzt nicht schwanger, sondern erst in ca. 4-5 Wochen. Wie soll das gehen? Elterngeld, der Mindestsatz von 300 Euro steht dir immer zu. Was du wirklich bekommst, hängt vom Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt ab.

Mitglied inaktiv - 03.03.2019, 12:13



Antwort auf: Hallo,

Was war denn geplant ab 1.10.? Wie alt ist Kind 1 denn und arbeitest Du beim Hauptarbeitgeber in Elternzeit ?

von Sternenschnuppe am 03.03.2019, 12:15



Antwort auf: Hallo,

Solltest du bis dahin schwanger sein und am 13.12 wirklich ET haben, dann gehst du einfach ganz normal bis 30.09 in TZ arbeiten. Wie und ob was danach gilt, hängt davon ab was ihr vertraglich vereinbart. Wir wissen ja nicht ob du dann VZ arbeiten kannst, ob du überhaupt noch einen VZ-Vertrag hast usw. Mutterschaftsgeld wird danach bezahlt was du dann auch verdienen würdest, also wenn VZ weil TZ beenden, dann VZ. Wenn Du keine VZ arbeiten kannst zB mangels Kinderbetreuung und du dann nur noch einen TZ-Vertrag hast, dann TZ. Solltest du gar keinen AG mehr haben, hast du nur Anspruch auf Mutterschaftsgeld wenn du die Anforderungen für ALG1 erfüllst. Elterngeld steht jedem zu, wie hoch das ausfällt hängt aber in erster Linie davon ab was du in den 12 Monaten davor verdient hast. da scheinbar kein EG sondern TZ, scheint das ältere Kind ja schon älter zu sein. Aber evtl erst einmal schwanger werden bevor man Pläne schmiedet. Was ich nicht ganz peile ist warum du dich in Elternteilzeit meinst arbeitslos melden zu müssen bzw es nicht kannst. Wenn Elternzeit, dann hast du ja scheinbar ein AG. Sonst keine Elternzeit. Warum solltest du dich also arbeitslos melden müssen?

von Felica am 03.03.2019, 18:35