Hallo habe eine Frage zum Elterngeld für das zweite Kind.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hallo habe eine Frage zum Elterngeld für das zweite Kind.

Mein erstes Kind wurde am 28.03.2018 geboren habe mein Elterngeld auf ein Jahr genommen und die Elternzeit auf 2 Jahre. Für das zweite Kind ist der errechnete Geburtstermin der 24.07 2019 .Meine Frage jetzt was bekomme ich an Elterngeld? Oder soll ich für die Zwischenzeit ab April 2019 wieder Vollzeit arbeiten gehen damit ich das gleiche Geld wieder bekomme. Muss mich mein Chef dann wieder einstellen wenn ich das Geld brauche? Da ich ja 2 Jahre Elternzeit habe.

von Caro29!@ am 17.12.2018, 22:22



Antwort auf: Hallo habe eine Frage zum Elterngeld für das zweite Kind.

Hallo, am besten, lese lassen sich das Elterngeld bis einschließlich für den 14. Lebensmonat ausbezahlen. Diese Zeit wird nämlich bei der Berechnung komplett ausgeklammert. Ebenso wie die Zeiten, in denen sie für das zweite Kind Mutterschaftsgeld beziehen. Das dürfte relativ aufgehen, somit werden die Monate für die Berechnung herangezogen, die vor der Mutterschutzfristen des ersten Kindes lagen. Und das bedeutet im Ergebnis, dass sie für das zweite Kind das gleiche Mutterschaftsgeld wie für das erste erhalten, zuzüglich dem Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2018



Antwort auf: Hallo habe eine Frage zum Elterngeld für das zweite Kind.

Viel Einbußen hast du nicht. Es fallen zwar 2 Monate in der Berechnung raus (außer, du lässt dir noch 1 oder 2 Monate splitten, dann hast du gar keine Nullrunde), es gibt aber ja den Geschwisterbonus. Beende aber die Elternzeit zum neuen Mutterschutz! Dann gibt es volles Mutterschaftsgeld.

von malini am 17.12.2018, 22:34



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