Frage: Hallo Frau Bader,

Zu meinem Anliegen, ich befand mich bis heute in einem Minijob als Putzkraft in einer Kneipe. Heute nach verrichteter Arbeit kam mein Chef auf mich zu und teilte mir mit,ich könne den Schlüssel abgeben und bräuchte auch nicht mehr zur Arbeit kommen.Ich war dort seit Oktober 2016 bis eben heute (30.4.2017) tätig.Einen Arbeitsvertrag gab es nicht,nur einen Personalbogen und meinen Lohn gab es bar.Seit Februar wusste er von meiner Schwangerschaft (aktuell 23ssw). Ich bin entsetzt,denn abgemacht war,ich arbeite bis zum Mutterschutz.Habe meinem Chef auch eine Vertretungskraft für schwere Arbeit besorgt,die mir ab April 6mal ausgeholfen hat.(Sie ging arbeiten,ich hatte frei) An ein normalem Gespräch oder einer Weiterbeschäftigung ist er nicht interessiert,da ich ihm auf einmal "zu schwanger" sei. Er würde mir in der nächsten Woche allerding noch einen Zettel für das Mutterschutzgeld (Bundesversicherungsamt) ausstellen.Alles wie immer nur mündlich. Wie verhalte ich mich nun? LG

von M.K. am 30.04.2017, 20:13



Antwort auf: Hallo Frau Bader,

Hallo, wenn Sie angemeldet waren genießen Sie in der Schwangerschaft auch bei einem Minijob besonderen Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.05.2017



Antwort auf: Hallo Frau Bader,

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von peekaboo am 30.04.2017, 22:08



Antwort auf: Hallo Frau Bader,

Er Dir nicht kuendigen! LG Peeka

von peekaboo am 30.04.2017, 22:10



Antwort auf: Hallo Frau Bader,

Aber Bargeld? Das hört sich nicht gut an.

von Tina_33 am 01.05.2017, 08:37



Antwort auf: Hallo Frau Bader,

ich habe auch schon minigejobbt und meinen lohn bar erhalten. war aber rechtmässig angemeldet. auch mündliche verträge sind bindend. damals wollte mich der ag auch fristlos kündigen, weil ich kein verkaufstalent für flatrates habe, konnte er nicht. ich war wohl die erste, die sich das nicht gefallen ließ..... manche minijobag's meinen, sie können alles mit ihren mitarbeitern machen.

Mitglied inaktiv - 01.05.2017, 11:09



Antwort auf: Hallo Frau Bader,

Nein ich war angemeldet! Es gab jedoch lediglich einen Personalbogen und keinen richtigen Arbeitsvertrag. Erst auf 150€ und angeblich zu Februar ´17 auf 300€....habe aber nie was schriftlich darüber bekommen...auch auf Nachfrage nicht.

von M.K. am 02.05.2017, 07:51



Antwort auf: Hallo Frau Bader,

Auf Anraten des Amtsgericht (Bürgertelefon) hatte ich vergangene Woche meinem Chef einen Brief mit §623 und §9 zukommen lassen und sollte meine Arbeitskraft weiterhin anbieten. Heute bekam ich eine SMS,wie überrascht er sei und dass ich ab Morgen 8bis 10h arbeiten kommen solle. Zum einen war das nie meine Arbeitszeit sondern 9-11h(wegen KIGA) und zum anderen bin ich morgen verhindert,da ich mit meinem Sohn zu einer Untersuchung beim Kinderarzt muss. Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll,geschweige denn,ob ich es nochmal packe dort arbeiten zu gehen. LG

von M.K. am 08.05.2017, 10:32