Frage: Hallo Frau Bader !

ich bin Tagesmutter und betreue auch Kinder U3 . Jetzt ist es so , daß ein Tageskind im September 3 wird und laut den Richtlinien des hiesigen Jugendamtes die Kita besuchen muss . Die Kleine hat allerdings von der Kita eine Absage bekommen , was der Mutter aber gar nicht so unrecht war . das mädchen ist sehr schüchtern und jetzt schon seit 2 Jahren bei mir . Hnizu kommt , das die Schwester jetzt auch zu mir kommt , da sie 1 Jahr alt geworden ist . Die Mutter führt ein Werksstudium und muss die Kinder relativ früh zu mir bringen ,der Vter ist in Wechselschicht berufstätig und es ist beiden nicht möglich die Kinder vor 17 Uhr abzuholen . Alle Kitas schließen hier um 16 Uhr . Meine Frage ist , ob das Jugendamt die Kosten für die über 3 jährige weiter bewilligen muss , oder sie jetzt irgendeinem Kindergarten zugewiesen werden muss , der eventuell noch einen Platz frei haben könnte ?

von Mamanicole am 21.02.2017, 08:51



Antwort auf: Hallo Frau Bader !

Hallo, sie können auch zu einem anderen Kindergarten zugewiesen werden. Ich kann aber auch Fälle, wo die Kosten für die Tagesmutter weiter übernommen worden sind. Auf Dauer ist angestrebt, dass Kinder in den Kindergarten gehen, auch die schüchternen oder gerade die schüchternen, damit sie den Umgang mit vielen Kindern lernen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2017



Antwort auf: Hallo Frau Bader !

da würde ich doch beim Jugendamr nachfragen. Nur die können dir das doch beantworten weil das von Gemeinde zu Gemeinde anders gehandhabt wird. Hier ist es so das das Jugendamt weiter zahlt wenn ein KiGa-Platz nachgewiesener Weise (noch) nicht frei ist. Wenn zudem die TaMu bescheinigt das das Kind auch noch nicht so weit ist, ein evtl zugezogener Arzt das auch so sieht, dann dürften die Chancen auch gut stehen. Unsere TaMu hatte uns das jedenfalls damals angeboten da bei uns wegen Umzug es auch auf der Kippe stand. Zumal ist es so das unser in dem Jahr es auch alles andere wie leicht hatte und deshalb es auch ein mehrmaliger Wechsel nicht für gut empfunden wurde. Wir konnten dann aber im KiGa am neuen Wohnort doch nachrutschen, so das es passte. Mein Rat wäre, auch mal bei einer Frühförderungsstelle oder ähnlichem anzufragen - die Schüchterheit wird das Mädel ja begleiten. Und wenn sie mit 4 in den KiGa kommt und mit 5 Jahren schon die Schuleignung testen lassen muss, kann es bis das alles durch ist zeitlich eng werden. Im KiGa werden die da kaum noch wirklich unterstützend tätig werden können.

Mitglied inaktiv - 21.02.2017, 15:37