Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Oktober diesen Jahres in Elternzeit. Das erste Jahr wäre September 2017 vorbei. Ich habe nun mit Einverständniss meines Arbeitgebers auf ein zweites Jahr verlängert. Meine Frage wäre bekommt man im zweiten Jahr noch Elterngeld? Viele herzlichen Dank im Voraus Katharina L.
von Quesada K. am 06.12.2016, 23:17