Frage: Hallo Frau Bader

Meine Nichte ist 22 und hat ein Kind bekommen. Da sie mitten in ihrer Lehrausbildung steckt, möchte sie gerne das erste halbe Jahr Mutterschaftsurlaub nehmen und das andere halbe Jahr ihre Ausbildung weitermachen. Damit das klappt, braucht sie aber eine Betreuung für das Baby. Ihre Mutter, also die Oma des Babys, würde einspringen und die Betreuung übernehmen. Wie sieht es da mit dem Elterngeld aus? Kann die Oma das andere halbe Jahr mit ihren Job pausieren und Elterngeld beziehen? Vielen Dank im Voraus. Sdana

von Sdana am 02.12.2016, 08:26



Antwort auf: Hallo Frau Bader

Hallo, Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch, wenn sie mit ihrem Enkelkind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen und 1. .... 2. ein Elternteil des Kindes sich in einer Ausbildung befindet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde und die Arbeitskraft des Elternteils im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2016



Antwort auf: Hallo Frau Bader

Elternzeit kann auch von Großeltern genommen werden. Es steht im Elternzeitgesetz drin. So viel ich weiß, muss die Oma dann auch im Haushalt des zu betreuenden Kindes wohnen.

Mitglied inaktiv - 04.12.2016, 17:27