Frage: Hallo Frau Bader.

ich bin eine Ärztin in Elternzeit. Meine Tochte ist 9 monate alt. Am 01.06.2015 sollte ich wieder arbeiten, nun bin ich wieder schwanger in der 8 woche. Ich kriege wieder ein BV. Während ich das erste mal BV hatte, habe ich ausser meinem Grundgehalt, eine Schwangerschaftspauschalle ( für die ausgefallene Dienste) bekommen. Diesmal bin ich in Elternzeit schwanger geworden. ich weis daher nicht ob mir eine dienstausfallpauschalle zusteht. Ich sollte ab dem juni Vollzeit anfangen und mit Diensten. Mit freundlichen Grüssen!

von khoulia am 28.05.2015, 20:38



Antwort auf: Hallo Frau Bader.

Hallo, Ihnen steht das zu, was Sie ohne Bv bekomnmen würde - also auch die Pauschale. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.06.2015