MeinE Elternzeit endet im März . Ich habe vorher eine vollzeit stelle gehabt . jetzt möchte ich aber nur noch halbtags Arbeiten . Meine Freundin sagte mir jetzt , das wenn mein Chef mir diese halbtagsstelle nicht ermöglichen kann , das ich dann Kündigen könnte und mich Arbeitslos melden kann . Das ich dann auch keine Sperre für das geld bekomme , wenn ich von meinem Chef eine mitteilung für das Arbeitsamt bekomme , das er mir diese nicht ermöglichen kann . Das würde dann ja heißen , das ich sofort nach der Kündigung mein Arbeoitslosen Geld erhalten würde . Stimmt das so ? ( ich habe bisher auch keinen Arbeitsvertrag gehbt )
Mitglied inaktiv - 11.12.2002, 16:51
Antwort auf:
Halbtags Stelle
Hallo,
haben Sie villeicht einen Anspruch auf Teilzeit?
Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist.
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Ansonsten bleibt die Künidigung + Halbtagsarbeitslosenmeldung
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.12.2002