Frage: Halbbruder

Hallo, ich und mein Partner sind nicht verheiratet haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Wenn wir uns trennen dann hat er das Recht sein Baby zu sehen, wie sieht es aus mit den Großeltern oder dem Halbbruder, also seinen Eltern und seinem ersten Sohn aus einer anderen Beziehung? Wenn ich das nicht möchte habe ich da eine Chance, dass Großeltern und Halbbruder mein Baby nicht sehen? Die Großeltern haben den ersten Sohn extrem verwöhnt, binden ihm mit neun Jahren noch die Schuhe zu und lassen ihm alles durchgehen und ich möchte so einen Einfluss nicht für mein Kind und der Halbbruder aus erster Beziehung ist in psychologischer Behandlung, weil er wegen der Trennung der Eltern aufmüpfig ist und auch hier möchte ich eigentlich keinen Einfluss, denn es gab schon schlimme Situationen mit dem Halbbruder der tierisch eifersüchtig ist schon bevor es das Baby gab und extrem ausgerastet ist. Dramatisch genug, dass es nicht für das Kindeswohl gut ist, ist es wahrscheinlich nicht, das Baby wird ja nur verzogen, aber nicht körperlich angegangen oder so etwas und Großeltern und Halbbruder haben ihn lieb, kann ich trotzdem verlangen, dass sie das Baby nicht sehen? Kann ich außerdem verlangen immer bei den Treffen vom Vater und unserem Sohn dabei zu sein, wer weiß was er in der Zeit alles macht wie natürlich zu Großeltern und Halbbruder fahren. Vielen Dank

von AA19 am 12.03.2018, 08:25



Antwort auf: Halbbruder

Hallo, wenn, bei einer Trennung, der Vater sein Umgangsrecht ausübt, kann er auch die Verwandten besuchen. Dies würde nur dann nicht gelten, wenn das Kindeswohl gefährdet wäre. Das kann ich bei Ihrer Schilderung nicht erkennen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2018



Antwort auf: Halbbruder

sieht er die Großeltern ja nur selten oder? Was ist falsch daran, wenn Sie ihn dann verwöhnen... Kinder müssen meines Erachtens lernen, dass es woanders "Anders" zugeht. Kinder wissen damit umzugehen... Gut gemeinte Grüße Peeka

von peekaboo am 12.03.2018, 12:14



Antwort auf: Halbbruder

Nein, das steht Dir alles nicht zu. Und auch wenn Du das alleinige Sorgerecht haben würdest steht Dir das alles nicht zu.

von Sternenschnuppe am 12.03.2018, 16:07



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