Frage: Haftung

Hallo Frau Bader, am Sonntag nachmittag war ich mit meiner Tochter im Cinemaxx in einer Kindervorstellung. Beim Verlassen des Kinos ereignete sich ein Unfall. Der Kassenraum des Kinos ist vom Vorraum der Kinosäle durch eine Absperrung abgeteilt. Die Absperrung besteht aus einem roten Seil was alle paar Meter von Messingständern gehalten wird. Diese sind (wie ich hinterher bemerkt habe) nur lose aufgestellt und nicht fest im Boden verankert. Während ich unseren Parkchip entwertet habe, hat meine Tochter an einem der Absperrseile gespielt und ist dabei unmittelbar von einer umfallenden Säule am Hinterkopf getroffen wurden. Ich hatte diesen Vorraum für sicher gehalten. Es waren kaum andere Menschen da und es war ruhig. Gestern morgen zeigte sie Anzeichen einer Gehirnerschütterung ... wir sind ins Krankenhaus gefahren und ihr Zustand verschlechterte sich immer mehr. Die Ärzte diagnostizierten eine Gehirnerschütterung mit allen Nebenwirkungen (Erbrechen, Durchfall, Müdigkeit etc.). Ein Schädel CT blieb gott sei dank unauffällig. Heute konnten wir das KH wieder verlassen. Nun hat mein EX-Mann gesagt, daß ich an dem Unfall Schuld wäre, da ich nicht das Kind an der Hand hatte und wohl nicht richtig aufgepasst hätte. Wie ist das denn bei solchen Unfällen ... mit der Schuldfrage und der Haftung? Was wäre denn, wenn meine Tochter schlimmer erkrankt wäre bzw. bleibende Schäden hätte? Können Sie mir antworten? Danke ps: Hatte auch überlegt, ob ich im Kino anrufe und auf die Gefahr hinweise?

Mitglied inaktiv - 08.04.2003, 17:38



Antwort auf: Haftung

HAllo, grds. trägt der Erziehungsberechtigte, der mit dem Kind unterwegs i´st, die Verantwortung. Aber auch der Kino-Inhaber trägt eine sog. Verkehrssicherungspflicht, muss also dafür sorgen, dass in seinen Räumen keine Gefahr besteht. Die Aufstellung von solchen Pfeilern aber ist üblich - bei ordnungsgemäßer Nutzung kann nichts passieren. Als Kinderspielplatz ist der Vorraum ja nicht vorgesehen. Wenn überhaupt, haben Sie Ihre Aufsichtspgflicht verletzt. Aber auch eine mutter kann nicht ununterbrochen die Kinder im Auge haben. Fazit: Ich denke, keiner ist Schuld, es ist einfach ein Unfall - seien wir froh, dass er so gut (naja, aber immerhin) abgegangen ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2003



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