Haftung bei Rutsche und Schaukel auf Rasen, der zur Mitewohnung gehört

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Haftung bei Rutsche und Schaukel auf Rasen, der zur Mitewohnung gehört

Hallo Frau Bader, meine Frage bezieht sich nicht auf den Mutterschutz etc. aber vielleicht können Sie mir doch weiterhelfen oder eventuell Tipps geben, wo man sich erkundigen kann. Folgendes Problem: Wir haben für unseren 2- jährigen Sohn ein Baumhaus mit Rutsche gebaut, welches wir auf dem Rasen, der zur unserer Mietwohnung gehört,aufstellten. Doch dieser Rasen kann auch noch von den anderen Mietern, welche auch Kinder bzw. Enkel haben, mitgenutzt werden. Nun meine Frage: inwieweit sind wir dann verantowrtlich, wenn sich andere Kinder beim Rutschen verletzen? Da wir beide Berufstätig sind, können wir nicht den gabzen Tag kontrollieren, ob andere Kinder auch das Baumhaus als Spielplatz nehmen. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Mitglied inaktiv - 11.06.2002, 16:59



Antwort auf: Haftung bei Rutsche und Schaukel auf Rasen, der zur Mitewohnung gehört

Liebe Jasmin, wer eine Gefahr schafft, ist im gewissen Rahmen auch dafür verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht). Wenn ein Kind aus eigenem Verschulden fällt, ist es sicherlich nicht so problematisch als wenn das Ding zusammenbricht etc. ABer trotzdem eine heikle SAche. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2002



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