Frage: Haftpflichversicherung

Hallo ich habe ein problem.... Ich bin mit meiner tochter 2 jahre in die stadt gegangen...sie hat sich von meiner hand losgerissen und ist auf eine straße gelaufen. Das auto das kam mußte bremsen und ist gegen ein laternfeiler gefahren. Der geschätze schaden beträgt 1500 €. Nun habe ich das meiner versicherung gemeldet und die weigert sich diesen schaden zu bezahlen. Dürfen die das? was wäre gewesen wenn mehr schaden gewesen wäre von 100.000 €? dann könnte ich mir doch einen strick nehmen weil ich das nicht aus eigner tasche bezaheln kann. ich hoffe sie können mir helfen. mfg

Mitglied inaktiv - 09.09.2004, 01:03



Antwort auf: Haftpflichversicherung

Hallo, hierzu ein Artikel, den ich mal für eine Zeitung geschrieben habe: Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht - mit dem Dreirad am Auto oder im Porzellangeschäft. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind selber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln neuerdings sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind überhaupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte. Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wollen, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen. Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls sofort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2004



Antwort auf: Haftpflichversicherung

Keine Sorge, Du mu0ßt den schaden vorauss. NICHT bezahlen! Entweder die Versicherungs zahlt, oder eben niemand (was wahrscheinlich ist). Mach Dir keinen Kopf! Die Haftpflichtversicherung muß nicht zahlen, weil keine gesetzl. Grundlage besteht, da Dein Kind unter 10 Jahre alt ist. Wenn der Kfz-Halter damit nicht einverstand ist, kann er gerne klagen, allerdings wird die Versicherung für Dich den Prozeß übernehmen, also keine Sorge! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 09.09.2004, 23:21