Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat in der SS ein vollständiges Beschäftigungsverbot gemäß §4 Abs.2 Nr.7 MuSchG ausgesprochen. Im Moment bin ich in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Meine Frage ist nun hätte er mir nicht ein weiterführendes Beschäftigungsverbot in der Stillzeit aussprechen müssen? Dass es jetzt zu spät ist , ist mir klar mein Sohn ist 7 Monate und ich habe abgestillt. Aber mich interessiert es wie es ist wenn ich ein 2. Kind bekomme, habe ich als Fahrlehrerin ein Recht auf ein weiterführendes Beschäftigungsverbot in der Stillzeit? Ich kann mir das sowieso nicht vorstellen wie ich mein Kind stillen soll, während der Fahrstunden( alle 45 Minuten). Und ausserdem ist mein Kind doch nicht auf der Arbeit? Können Sie mir das etwas genauer erläutern ? Vielen Dank Dünya

von Dünya2017 am 10.07.2017, 10:20



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

Hallo, in der EZ kein BV. Und als Fahrlehrerin gäbe es kein BV wegen Stillen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2017



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

Du hattest/hast doch Elternzeit, dann braucht es kein BV, Du arbeitest ja nicht. Und daß man das Kind nicht mit zur Arbeit nehmen mag, ist kein Argument - wer kann das schon? Ein BV während der Stillzeit wird eigentlich nur dann ausgesprochen, wenn bei der Arbeit mit Stoffen hantiert wird, die die Muttermilch belasten. Und selbst dann ist zunächst zu prüfen, ob das nicht anders vermieden werden kann - durch einen alternativen Arbeitsplatz, zum Beispiel.

von Strudelteigteilchen am 10.07.2017, 10:47



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

Während der Elternzeit kann es keine Beschäftigungsverbote geben, da das Arbeitsverhältnis ruht und damit auch keine Gefährdungen bestehen. Abgesehen davon: Die Tätigkeit als Fahrlehrerin dürfte keine Gefährdung für eine stillende Mutter darstellen.

Mitglied inaktiv - 10.07.2017, 11:24



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

Was wäre denn wenn ich arbeiten möchte beim 2.Kind, wie soll das praktisch umsetzbar sein mit dem Stillen? Das es keine Gefährdung ist und es deswegen kein BV gibt ist logisch. Aber wie kann ich als Fahrlehrerin Job und stillen vereinbaren. Kann ja nicht während der Fahrstunde stillen. Als Fahrlehrerin verdient man pro Fahrstunde. Man muss ja öfter stillen. Und dann nochmal es geht nicht darum dass ich das Kind nicht zur Arbeit mitnehmen will sondern es geht darum dass es nicht geht, mein Arbeitsplatz ist das Auto?!?! Danke für die Antworten

von Dünya2017 am 10.07.2017, 13:46



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

Das Stillen findet bei dir wie bei allen anderen arbeitenden Müttern nicht in deiner Arbeitszeit statt, sondern du bekommst dafür Stillpausen. Wie du dann dein Kind zu deiner Stillpausen an den Ort bekommst, an dem du dich befindest ist dein Problem. Wo befindet sichcdein Kind denn während deiner Arbeitszeiten? Das musst du als erstes überlegen. D.h. du bekommst kein BV sondern musst überlegen, ob du zu den vorgegebenen Bedingungen überhaupt in der Lage bist deinen Arbeitsvertrag zu erfüllen. Sonst kannst du halt nicht arbeiten gehen.

von Ally79 am 10.07.2017, 13:56



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

Praktisch gesehen organisieren das viele arbeitende und stillende Mütter so, dass sie die Milch abpumpen. Natürlich nicht während der Arbeitszeit, sondern in den Pausen. Dass das unkomfortabel ist und man lieber zuhause beim Kind wäre, ist klar. Dafür gibt es ja Elternzeit.

von Philomena0303 am 10.07.2017, 14:03



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

Ok ist es dann in den Stillpausen so als würde ich arbeiten? Also 45 min = 1 Fahrstunde. Eine Stillpause = 1 Fahrstunde? Irgendwie kann mir das leider niemand richtig beantworten in meinem Job. Diesesmal habe ich Elternzeit das ist auch gut so, aber beim 2. Kind würde ich das gerne aus finanziellen Gründen deichseln wollen zu arbeiten, aber wenn ich dann weniger verdiene als in der Elternzeit weil mir die Fahrstunden aufgrund des Stillens fehlen, dann ist das ja nicht Sinn der Sache. An wen kann ich mich gezielt wenden, um bei meinem Beruf klare Antworten zu bekommen? Eine Familienrechtlerin? Nochmal Danke für die Antworten

von Dünya2017 am 10.07.2017, 14:27



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

Du verstehst nicht wo der Unterschied liegt. In den Stillpausen muss dein AG dich normal bezahlen wie wenn du arbeitest. Das Argument, ich verdiene dann weniger stimmt also nicht. Deine Muttermilch wird auch nicht durch das Fahren "schlecht" oder du bist wo gezwungen diese zu vernichten weil Du außerhalb der Fahrstunden stillst. Eine Frau welche in einem Job arbeitet und dabei mit Chemikalien hantiert, trägt aber Gefahr das sie nicht stillen darf weil die Milch für das Kind lebensgefährlich sein könnte wegen der enthaltenden Gifte. Diese Mutter kann also weder in ihrere Freizeit noch in ihrer Arbeitszeit stillen bzw Milch abpumpen. Beides kannst Du aber als Fahrlehrer - Autofahren verändert die Milch eben nicht. Jetzt verstanden wo der Unterschied liegt? Nach deiner Argumentation müssten alle Frauen die stillen ein BV bekommen. Wie will zB die Verkäuferin auf der Arbeit stillen, wie die Erzieherin, wie eine Lehrerin oder eine Lagerfacharbeiterin, eine Bäckerin, Maurerin oder was weiß ich noch was es alles für Berufe gibt. Schon mal auf dem Bau gearbeitet als Frau? Ich sage dir, die Dixi-Klos sind eine echte Zumutung wenn die bestenfalls jede Woche geleert werden. Und den Pausenraum hast du in einem Bauwagen oder ähnliches - still da mal mit blanker Brust inmitten der Bauarbeiter. Und trotzdem wird auch diese Frau kein BV wegen Stillen bekommen. Tierärzte, Chemielaboranten - die haben eine Chance. Aber sicherlich keine Fahrlehrer. Und mal ehrlich, Dein Kind ist 7 Monate und bereits abgestillt. Sei mir nicht böse, aber sooooo wichtig kann dir das stillen dann echt nicht gewesen sein. oder konntest Du nicht weiter stillen? Woher willst du dann wissen ob es beim zweiten Kind überhaupt klappt? Immerhin, du dürftest keine ET melden, die musst du 7 Wochen vor Antritt mitteilen. Heißt also spätestens eine Woche nach Geburt wegen 8 Wochen Mutterschutz. Und dann klappt es nach 3 Monaten nicht mehr mit dem stillen, wo dann mit dem Kind hin? hast Du eine Kinderbetreuung in dem Falle? Weil du musst dieses nämlich haben - ab Geburt dann spätestens ab nach Mutterschutz. Sobald Stillen weg fällt musst du nämlich am nächsten Tag arbeiten können, heißt du müsstest jetzt schon beim ersten Kind wieder VZ arbeiten weil Du ja jetzt auch bereits schon nicht mehr stillst. Kannst und vor allen willst du das WIRKLICH? Ein BV dient halt nun einmal dem Schutz, nicht dafür das man versucht sich zu bereichern. Wenn das Geld jetzt schon knapp ist mit einem Kind und scheinbar EG nach VZ, dann sorg dafür das es beim zweiten Kind finanziell sicher ist. Ehrlich, wenn es schon mit dem einen Jahr EG nicht hinhaut, dann so hart es klingt, sollte man wirklich drüber nachdenken ob ein 2tes Kind finanziell drin ist. Erarbeite ein neues gutes EG und dann plant Nr2. und dann kannst du mit gutem Gewissen auch das Jahr EG daheim mit Kind verbringen. Oder du wählst EG Plus, arbeitest in TZ von 15-30 mit EG Plus dazu damit die Einbussen nicht ganz so hoch sind. Kinderbetreuung brauchst du dann aber ebenso für diese Zeit. Und die gibt es selten kostenlos.

Mitglied inaktiv - 10.07.2017, 16:22



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

Diese Fragen kann dir die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz detailliert erklären. Ruf doch einfach dort an. Du kannst bei 8 Stunden Arbeitszeit zweimal 45 min oder einmal eine Stunde Stillpause nehmen. Bei uns hat die Fahrschule auch ein Büro, dort finden auch Kurse statt. Und irgendwo musst du ja auch eine Toilette und eine Möglichkeit zu frühstücken haben, auch zu ganz normalen Zeiten. Dort kannst du auch dein Kind stillen, das muss natürlich auch jemand dort hinbringen. Oder du pumpst dort deine Milch ab. Was NICHT geht, ist das Kind nach Arbeitsende zu Hause zu stillen und dafür dem Arbeitgeber Stillzeit in Rechnung zu stellen. Eine Stillpause ist immer eine Arbeits-UNTERBRECHUNG.

Mitglied inaktiv - 10.07.2017, 16:24



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

@ Danyshope Sorry aber , dass man immer gleich jemanden verurteilen muss. Ja ich musste nach 2 Krankenhausaufenthalten wegen Mastititis abstillen, sowas zerrt an einem. Traurig dass man gleich solche Kommentare abgeben muss wie du das tust. Gerne hätte ich weitergestillt. Und werde es beim 2.Kind auch wieder versuchen. Ich möchte mich nicht Bereichern sondern meine Rechte kennen, und die Frage mit dem BV hatte sich schon geklärt, und leuchtete mir auch ein, trotzdem wollte ich wissen wie es praktizierbar wäre beim 2. Kind. Ich finde deine Antwort wenig hilfreich, sondern sie ist voll mit Vorurteilen , frag vorher bevor du meinst du wüsstest es besser. Ich wollte nur wissen wie man im Falle eines 2. Kindes Job und stillen vereinbaren könnte, und welche Rechte man seinem Arbeitgeber gegenüber hat. Sorry deine Antwort ist echt unmöglich.

von Dünya2017 am 10.07.2017, 22:09



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

Ich kann nichts dafür das du alles gleich als persönlichen Angriff wertest. Aber lese dir meine Antwort mal in Ruhe durch. mehr als dich fragen oder ob du abstillen musstest geht wohl kaum. Und noch einmal die Frage, was wenn du das beim zweiten Kind auch wieder musst? Was wenn der AG beschließt dich an einen Platz umzusetzen der mit dem Mutterschutzgesetz sogar innerhalb einer Schwangerschaft wo es weit strenger ist komplett vereinbar ist, zB in den theoretischen Unterricht? Du kannst dann nicht einfach hingehen und sagen, och ich bekomme kein BV, also nehme ich EZ. So einfach geht das eben nicht. Und verurteilen tue ich dich zu keiner Zeit. ich halte dich wenn eher für recht naiv. Ist aber Dein Leben. Tut mir leid für dich wenn du mit der ganzen Sache noch nicht abgeschlossen hast.

Mitglied inaktiv - 10.07.2017, 23:55



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

Ich hoffe sehr es wird bald wieder toleriert eine rein theoretische Frage zu stellen. Bei der Frage reicht es doch nun wirklich aus, etwas von Stillpausen zu erklären und ob diese Arbeitszeit sind oder nicht und das man Kinderbetreuung braucht, da es kein BV geben wird. Kurz und bündig.

Mitglied inaktiv - 11.07.2017, 09:24



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

Sorry ich bin nicht naiv, ich versuche mich nur schlau zu machen.Zunächst einmal übers Internet, und dann über andere Möglichkeiten. Aber deine Frage lautete:" soooooo wichtig kann dir das Stillen doch nicht gewesen sein oder musstest du abstillen?" Unterschwellig zu verurteilen das geht auch . So und auch in der Schwangerschaft habe ich Theorie Unterricht geben müssen, das ist auch überhaupt kein Problem ich möchte kein Beschäftigungsverbot und bin auch nicht darauf hinaus. Allerdings möchte ich wissen was meine Rechte gegenüber meinem Arbeitgeber sind und wenn meine Rechte ein Beschäftigungsverbot wären würde ich dieses Recht auch in Anspruch nehmen. Das allerdings in meinem Beruf in der Stillzeit kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird ist für mich selbstverständlich und auch einleuchtend nach den Antworten die ich bekommen habe. Da hätte dein Kommentar gar nicht sein müssen. Ich habe im Anschluss noch mal gefragt wie die Frauen es vereinbaren können stillen und Job. Ist ja in jedem Beruf anders, hätte ja sein können dass jemand Erfahrung hat im Bereich Fahrlehrerberuf. Da man als Fahrlehrerin meistens nur im Auto sitzt vielleicht zweimal die Woche 90 Minuten Theorieunterricht gibt,ist meine Frage berechtigt gewesen. Denn wenn man arbeiten möchte beim zweiten Kind aus welchen Gründen auch immer, ob nun aus finanziellen Gründen oder aus dem Grund das man vielleicht arbeiten und stillen möchte als Mutter. Dann sucht man nach Antworten für seine Fragen und nach erfahrenen antworten wie zum Beispiel von einer Familienrechtlerin die sich im Experten Forum zur Verfügung stellt. Traurig dass man dann allerdings solche Antworten von irgend jemanden aus dem Internet bekommt die keine Ahnung haben,es besser wissen wollen und unterschwellig jemanden verurteilen für die Frage die im Internet gestellt wird. Zusätzlich jemanden als naiv zu halten aufgrund einer einzigen Frage die man im Internet gestellt hat weil es nun mal als Fahrlehrerin ein etwas komplizierteres Fall ist , halte ich für Ganz schwach.Und dann noch zu sagen oh ich habe dich zu keiner Zeit verurteilt aber am besten sich selber noch mal den Satz durchlesen "dann kann es dir ja nicht sooooio wichtig gewesen sein zu stillen oder musstest du abstillen?" vorher fragen und dann so ein Kommentar geben wenn nötig wäre klug. Aber das reicht mir jetzt auch die Diskussion mit dir , habe zum Glück ja auch von anderen vernünftige Antworten bekommen. Ich habe wichtigeres zu tun als dich zu belehren was sozial kompetent bedeutet.

von Dünya2017 am 11.07.2017, 10:04



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

*seufz* Du hast SOOOOO recht. Hier wird zunehmend keine Rechtsauskunft gegeben, hier wird Lebensberatung serviert - und das auch noch ungefragt und wertend. Die AP hat schon längst "eingesehen", daß ein BV wegen Stillens nicht in Frage kommt. Jetzt geht es ihr darum, wie sie beim zweiten Kind Stillen und Arbeiten unter einen Hut bekommt - und was ihr in so einer Situation rechtlich zustünde. Wie sie das dann deichselt - im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und in ihrer individuellen Situation - ist doch ihr "Problem". Dieses keifige "Du bist naiv und das, was Du Dir vorstellst, klappt eh nicht!" ist wenig zielführend und wirkt tatsächlich sehr mißgünstig. Laßt doch die AP selber beurteilen, ob sie es versuchen will oder nicht - nur muß sie dafür eben die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen. An die AP: Ich habe beim ersten Kind nach Mutterschutz und Urlaub direkt wieder gearbeitet, da war das Kind noch keine drei Monate alt. Dennoch habe ich 6 Monate voll gestillt und danach auch noch weiter. Ich habe im Büro abgepumpt, mein damaliger Mann (der im Erziehungsurlaub war) hat dem Kind die tiefgekühlte MuMi gefüttert. Ging prima. Ich war sogar auf Geschäftsreise, allerdings mußte ich die da gewonnene MuMi wegschütten, weil wir die Kühlkette nicht hinbekommen haben. War aber kein Thema, wir hatten ausreichend Vorräte. Man plant halt alle paar Stunden eine Pause ein zum Abpumpen. Am Wochenende und nachts sollte man dann aber häufig und direkt stillen - nicht abpumpen - sonst geht die Milchbildung zügig zurück. Und man sollte einen Plan B haben, denn das klappt nicht immer - manche Mütter tun sich schwer mit dem Abpumpen, manche Babys kommen mit dem Wechsel vom Sauger zur Brust nicht zurecht. Das ganze steht und fällt mit der Kinderbetreuung, denn die muß bereit sein, MuMi zu füttern und flexibel zu reagieren.

von Strudelteigteilchen am 11.07.2017, 11:49



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

Danke @ Strudelteigteilchen und hubbeldubbel

von Dünya2017 am 11.07.2017, 14:20



Antwort auf: Hätte ich ein BV in der Stillzeit bekommen sollen?

Dann zum praktischen, ich bin wieder arbeiten gegangen mit 25 Std die Woche wo unser 1 Jahr alt war - gerade wenige tage vorher geworden. Mit Fahrweg usw war er dann 35 Std die Woche bei der TaMu- gestillt haben wir zu dem Zeitpunkt noch zu jeder Mahlzeit da er nur wenig festest gegessen hat. gestillt haben wir dann eben vor de Arbeit, nach der Arbeit wenn wieder daheim, abends und nachts, bei der TaMu hat er normal mit gegessen. Das mit Arbeiten und Stillen haben wir dann weitere 3.5 Jahre beibehalten. Zwischenzeitlich musste ich, als unser etwa 6-8 Monate alt war, auch stundenweise mit aushelfen. Kind mitgenommen zur Arbeit, und bei Bedarf eben gestillt - auch das ging. Zwar nicht als Fahrlehrerin, aber eben Einzelhandel. Geht also durchaus.

Mitglied inaktiv - 11.07.2017, 18:25



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