hälftiges Kindergeld (dann Hartz IV)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: hälftiges Kindergeld (dann Hartz IV)

Hallo Frau Bader, wir haben eine notarielle Scheidungsvereinbarung aufsetzen lassen. Im Unterhaltsparagraphen steht das mir nur hälftig das Kindergeld ausgezahlt wird. Wir wollen die gemeinsame Sorge behalten. Wenn ich aber nicht das ganze Kindergeld bekomme liege ich unter dem Regelsatz und muss Hartz-IV Aufstockung beantragen. Wir haben ausgerechnet, dass die Kinder nicht mehr als 6 Tage im Monat bei meinem Mann wären. Wenn ich das Kindergeld in Tagen ausrechne und meinem Mann 6 Tage gutschreibe, würde ich knapp über dem Regelsatz liegen. Würde das gehen, oder wie regelt man die Situation sonst? Viele Grüße Sonja

Mitglied inaktiv - 15.09.2009, 09:02



Antwort auf: hälftiges Kindergeld (dann Hartz IV)

Hallo, ich kenne den Vertrag nicht. Das kann Ihnen nur der beantworten, der den Vertrag gemacht hat. Ansonsten können Sie sich einvernehmlich über den Vertrag hinwegsetzen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2009



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