Hallo Frau Bader, wir haben eine notarielle Scheidungsvereinbarung aufsetzen lassen. Im Unterhaltsparagraphen steht das mir nur hälftig das Kindergeld ausgezahlt wird. Wir wollen die gemeinsame Sorge behalten. Wenn ich aber nicht das ganze Kindergeld bekomme liege ich unter dem Regelsatz und muss Hartz-IV Aufstockung beantragen. Wir haben ausgerechnet, dass die Kinder nicht mehr als 6 Tage im Monat bei meinem Mann wären. Wenn ich das Kindergeld in Tagen ausrechne und meinem Mann 6 Tage gutschreibe, würde ich knapp über dem Regelsatz liegen. Würde das gehen, oder wie regelt man die Situation sonst? Viele Grüße Sonja
Mitglied inaktiv - 15.09.2009, 09:02