Hallo ,
bin alleinerziehend und der vater meiner tochter (10 monate)hat sich bis jetzt nicht einmal gemeldet geschweigen den will den kontakt.(seit der trennung im sep.07.keinen kontakt)was ich nicht verstehe wieso er vom unterhalt die hälfte kindergeld einbehält obwohl er sein kind nicht sehen will ?wenn er es ja alle zwei wochen hätte wäre es ja ok.also wird er noch belohnt dafür das er keinen kontakt haben will....genau so wie er das recht hat auf halbes kind auf steuerkarte .ok das könnte ich ja noch nachvollziehen weil er ja unterhalt zahlt....da sollte das gesetz mal was dran machen ...kann man die andere hälfte vom kindergeld auch bekommen ....lg steff
Mitglied inaktiv - 01.02.2009, 09:44
Antwort auf:
hälfte Kindergeld....
Hallo,
solange er Unterhalt zahlt, steht ihm die Hälfte zu. Der Gesetzgeber sagt, die Mutter bekommt die Hälfte für die tatsächliche Pflege u der Vater für die Zahlungen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2009
Antwort auf:
hälfte Kindergeld....
Hallo,
ich bin auch Alleinerziehend. Kindergeld hat mit dem Unterhalt nichts zutun. Es steht dem jenigen zu , bei dem das Kind lebt (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Er darf das Kindergeld nicht mit dem Unterhalt verrechnen. Beide leistungen stehen Dir voll zu und nicht zur Hälfte. Würde das Geld rückwirkend über rechtliche Schritte einfordern.
Liebe Grüße Linda
Mitglied inaktiv - 01.02.2009, 11:27
Antwort auf:
hälfte Kindergeld....
Das Kindergeld wird dem Unterhaltsverpflichteten zur Hälfte angerechnet, d.h. die Hälfte des Kindergeldes wird vom zu zahlenden Kindesunterhalt abgezogen.
Das ist vom Umgang völlig unabhängig!
Mitglied inaktiv - 01.02.2009, 12:37