Hallo Frau Bader ! Ich fahre mit meinem Sohn (knapp drei Jahre) nächste Woche in eine Spezial - Akut Klinik für Neurodermitis. Diese ist 400 km von uns entfernt. Die Behandlung wurde von unserer Krankenkasse bewilligt, aber die Fahrkosten nur zur nächstgelegenen Hautklinik. Wir haben eine Bescheinigung unseres Arztes, für die von uns ausgesuchte Klinik ( bessere Heilungschance ). Haben wir einen Anspruch / Recht auf die Fahrkosten bei einer stationären Krankenhausbehandlung (egal in welchem Krankenhaus) ? Auf der Internetseite unserer Krankenkasse steht auch, dass sie grundsätzlich die Fahrkosten zu und von stationären Behandlungen, z.B. zur Krankenhausbehandlung, zu stationären Vorsorgemaßnahmen ... übernimmt. Es steht nichts von der nächstgelegenen Klinik dabei ! Hoffe sie können mir helfen ! Mit freundlichen Grüßen
von Nachwuchs am 13.09.2013, 22:15