Hallo fr. Bader
Möchte gerne wissen, ob ich anspruch auf evtl. Resturlaub hab.
Ich bin jan/ 2012 schwanger geworden.
Habe ingesamt 30 urlaubstage im jahr. 10 tage zu Ostern habe ich gehabt = 20tage Rest und 1-2 einzelne urlaubstage genommen=18resturlaubstage
Am 22.6. Habe ich beschäftigungsverbot von AG ausgesprochen bekommen. Der jahresurlaub stand für dem 15.7.- 5.8. fest. Am 11.8. Bin ich in den mutterschutz und im anschluss in die elternzeit gegangen.
Ich habe gehört das urlaubstage nicht verfallen und sie nach der Elternzeit ranggehangen werden können.
Meine AG meint nun ich hätte keine resturlaubstage! Ist das jetzt richtig.?
Hab ich in meinem beschäftigungsverbot auch gleichzeitig meinen urlaub genommen und somit bleiben keine mehr übrig? Oder gelten diese tage als nicht genommen und kann Sie jetzt im anschluss an die elterzeit ran hängen?
Wenn ja wie müsste ich meine resturlaubstage berechnen?
Wäre ganz toll wenn ich in der sache schlauer bin und ich etwas in der hand hätte wenn ich mit meiner chefin rede!
Danke im vorraus.
Lg G.Hanitzsch
von
bln-puppe
am 09.09.2013, 16:00
Antwort auf:
haben ich anspruch auf resturlaub?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2013
Antwort auf:
haben ich anspruch auf resturlaub?
Dein AG hat fast Recht.
Grundsätzlich erwirbt man auch im BV und im Mutterschutz Urlaubsanspruch. Nur Monate die man KOMPLETT in EZ war dürfen gekürzt werden.
Urlaub der vor der Ausstellung des BVs bereits beantragt und genehmigt war und dann in der Zeit des BVs liegt gilt als genommen.
Du hattest im Jahr 2012
30 Urlaubstage. Da Du aber - ich gehe mal davon aus dass Du 14 Wochen Mutterschutz hattest - bleiben 27,5 Tage übrig.
Davon hast Du vor dem BV bereits 12 Tage genommen, bleiben 15,5 Tage übrig.
Der Urlaub vom 15.07.2012 - 05.08.2012 sind 15 Tage, da dieser bereits genehmigt war gilt er als genommen.
Bleibt 1/2 Tag welcher aufzurunden ist.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 10.09.2013, 10:04