hallo haben grosseltern irgendein recht?
meine tochter ist jetzt 3,5 jahre und es ist schon mehrmals mit biol.grosseltern kontakt aufgenommen und abgebrochen worden da es nicht geklappt hat.biol.vater hat von anfang an.kein intresse an sein kind.es ist auch immer jugendamt informiert und auch verständigt gewesen meiner seite.jetzt ist es wieder eskaliert und ich möchte kontakt abrechen zu ihnen.
könnten sie vor gericht gehen und das umgangsrecht einklagen?es war kontakt alle 4-6 wo.von ihnen aus zwecks beruflich.
aber sie hat nicht wirkl.ein kontakt zu ihnen bekommen.
bitte helfen sie mir ich bin verzweifelt und weis nicht was ich tun soll
und es gibt doch ein bestimmtes alter wo die kinder für sich allein rechtl.entscheiden dürfen.welches alter ist das denn?ich wäre sehr froh wenn sie mir das noch sagn könnten???
lg karin
Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 21:23
Antwort auf:
haben grosseltern ein recht?
Hallo,
Nach einer Scheidung oder Trennung, manchmal sogar nach dem Tod eines Elternteils, werden die Großeltern oft genug mit abgespalten. Häufig geraten sie im Ehestreit zwischen die Fronten und der Kontakt zu den Enkelkindern bricht dann völlig ab.
Das geht soweit, dass vielen Großeltern das Umgangsrecht ganz untersagt wird. Viele ziehen vor Gericht, um ein Besuchsrecht zu erkämpfen. Aber dieser Kampf ist meist erfolglos, weil die Gesetzeslage es so will. Dabei sind Experten sicher, dass Oma und Opa für ihre Enkelkinder in Krisen, wie zum Beispiel bei einer Scheidung, besonders wichtig sind.
Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2008
Antwort auf:
haben grosseltern ein recht?
Die Großeltern haben kein Recht auf Umgang. Sie müssten es einklagen und dabei nachweisen, dass e im Interesse des Kindeswohles ist, wenn sie Kontakt zum Kind haben.
Mitglied inaktiv - 07.01.2008, 14:22