habe ich sie nicht ganz verstanden.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: habe ich sie nicht ganz verstanden.

Vielen Dank für Ihre Antwort, jedoch habe ich sie nicht ganz verstanden. Wenn im Februar mein Kind zur Welt käme, dann würde ich 67%des jetzigen Netto-Einkommen als Elterngeld bekommen. Wie ist das aber, wenn der Arbeitsvertrag im April ausläuft. Bekomme ich ab April da trotzdem das gleiche Geld, wie zuvor auch? Muss ich mich zu dem Zeitpunkt Arbeitslos melden? Da ich die Erziehung alleine übernehme(mein Freund studiert in einer anderen Stadt) kann ich schlecht arbeiten gehen. Sprich ALG bekomme ich dann wahrscheinlich nicht. Werde ich dann ein Fall für die Sozialhilfe?

Mitglied inaktiv - 10.04.2007, 16:46



Antwort auf: habe ich sie nicht ganz verstanden.

Hallo, Sie bekommen es trotzdem für 12 Mo., müssen sich auch arbeitslos melden, erhalten aber keine Leistungen, wenn Sie dem ARbmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2007