Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zu Elternzeit, die ich auch nach ausgiebiger Internet-Recherche nicht für mich beantworten kann. Ich habe nach der Geburt meines Kindes am 30.10.2011 zwei Jahre Elternzeit beantragt und genommen. Mit Schreiben vom 08.09.2013 habe ich meinen Arbeitgeber um die Übertragung des 3. Jahres Elternzeit gebeten ("hiermit beantrage ich, das 3. Jahr Elternzeit (12 Monate) für meine Tochter bis zum Ablauf ihres 8. Lebensjahres übertragen zu dürfen, und bitte diesbezüglich um Ihre Zustimmung.") Mit Schreiben vom 25.10.2013 hat mein Arbeitgeber geantwortet: "Ihrem Antrag vom 08.09.2013 wird hiermit stattgegeben und ein Anteil von bis zu 12 Monaten auf die Zeit bis zum 8. Lebensjahr Ihres Kindes übertragen. Ansonsten besteht der Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes." Da sich meine Arbeitsbedingungen seit meinem Arbeitsbeginn am 30.10.2013 jedoch dramatisch verschlechtert haben, habe ich am 11.03.2014 einen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber gestellt: "hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 05.05.14 beginnen. Nach einer 12-montägigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 05.05.2015 wieder zur Verfügung. Bitte lassen Sie mit eine schriftliche Bestätigung zukommen." Bislang habe ich diese Bestätigung nicht erhalten. Statt dessen habe ich gehört, mein Arbeitgeber sei der Auffassung, dass mir aufgrund meines Antrags nur ein Zeitraum von ca. 6 Monaten (bis zum 3. Geburtstag meiner Tochter) gewährt werden müsse. Ich vermute, der Hintergrund ist, dass ich den Antrag vor dem 3. Geburtstag gestellt habe. Auf der anderen Seite hatte mein Arbeitgeber zugestimmt, dass ich bis zu 12 Monate bis zum 8. Geburtstag meines Kindes übertragen darf. Ist die Auffassung meines Arbeitgebers, dass mir jetzt nur noch die 6 Monate Elternzeit bis zum 3. Geburtstag meines Kindes zustehen, vor diesem Hintergrund richtig? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe im Voraus! Mit freundlichen Grüßen A. K.
von Bendigofan am 01.04.2014, 20:25