Momentan befinde ich mich in 18 monatigen Elternzeit, welche im November 2013 abläuft. Da sich auf absehbarer Zeit keine Perspektive bzw. Aufstiegsmöglichkeiten in meiner derzeitigen Firma bietet (schon mehrmals beworben und keine Antwort oder Zusage bekommen, trotz Weiterbildung), strebe ich ein Aufhebungsvertrag, bzw. eine Kündigung meinerseits an, um flexibler auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt zu sein. Habe ich nach Sperrfrist ein Anrecht auf ALG I? Gibt es besondere Kündigungsfristen in der Elternzeit? MfG
von Richard052012 am 26.02.2013, 20:44