Habe ich (nach Sperrfrist) ein Anrecht auf ALG I?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich (nach Sperrfrist) ein Anrecht auf ALG I?

Momentan befinde ich mich in 18 monatigen Elternzeit, welche im November 2013 abläuft. Da sich auf absehbarer Zeit keine Perspektive bzw. Aufstiegsmöglichkeiten in meiner derzeitigen Firma bietet (schon mehrmals beworben und keine Antwort oder Zusage bekommen, trotz Weiterbildung), strebe ich ein Aufhebungsvertrag, bzw. eine Kündigung meinerseits an, um flexibler auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt zu sein. Habe ich nach Sperrfrist ein Anrecht auf ALG I? Gibt es besondere Kündigungsfristen in der Elternzeit? MfG

von Richard052012 am 26.02.2013, 20:44



Antwort auf: Habe ich (nach Sperrfrist) ein Anrecht auf ALG I?

Hallo, in der EZ gilt die normale Frist. Zum Ende 3 Mo. Ob Sie gesperrt sind, hängt von den genauen Gründen ab. Sicher sagen kann Ihnend as nur der Sachberabeiter Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2013



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