Habe ich die Pflicht Schwangerschaft vor Jobantritt mitzuteilen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich die Pflicht Schwangerschaft vor Jobantritt mitzuteilen?

Guten Tag, ich bin zur Zeit auf Jobsuche als Erzieherin mit heilpädagogischer Zusatzausbildung. Nun habe ich ein Vorstellungsgespräch in einem integrativen Kindergarten als Integrationskraft für behinderte Kinder. Nun weiß ich seit zwei tagen, dass ich schwanger bin. Nun meine Frage, muss ich dem Arbeitgeber vor Jobantritt mitteilen, dass ich schwanger bin oder darf ich es verschweigen? Eventuell würde mir dort ein Beschäftigungsverbot "drohen", da ich nicht weiß, ob eine Immunität gegen Zytomegalie und Ringelröteln besteht, außerdem besteht kein Hepatitis-Schutz. Gegen Masern, Röteln, Mumps und Windpocken besteht Immunität. Wenn ich nun dem Arbeitgeber erst nach unterschreiben eines befristetene Abeitsvertrages mitteilen würde, dass ich schwanger bin, besteht dann die Möglichkeit den Arbeitsvertrag anzufechten wegen Täuschung, wenn ich ggf. sofort in ein Beschäftigungsverbot bekommen würde? Kann der Arbeitgeber im nachhinein erfahren, dass ich von der Schwangerschaft wusste, wenn diese bereits vor unterschreiben des Arbeitsvertrages vom Frauenarzt bestätigt wurde? Ich möchte mir keinen Arbeitsvertrag "erschleichen", aber wenn ich jetzt direkt mitteile, dass ich schwanger bin, wird mich kein Arbeitgeber einstellen, obwohl ja nicht 100% sicher ist, dass ich nicht arbeiten könnte. ich möchte ja gerne arbeiten und kann mir nicht vorstellen von Beginn an zu Hause zu sein. Vielen Dank im voraus. Mit freundlichem Gruß, elena

von elena86 am 04.05.2012, 14:01



Antwort auf: Habe ich die Pflicht Schwangerschaft vor Jobantritt mitzuteilen?

Hallo, Nein, sie haben nicht die Pflicht, das mitzuteilen. Da ihr Arbeitgeber auch kein Anspruch auf Einblick in ihren Mutterpass hat, kann er nicht herausfinden, ob Sie von der Schwangerschaft schon wussten oder nicht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2012



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