Mein Fall
Ich habe erst ein Jahr Elternzeit angemeldet und als meine kleine 1/2 Jahr alt war und ich keine Zusage für einen Betreuungsplatz bekommen hatte, habe ich tel. Eine Verlängerung auf drei Jahre vereinbart. Kurz vor ihren ersten Geb. habe ich ein Zwischenzeugnis für einen Nebenjob beantragt. Als dieses Eintraf stand drin, dass das Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Elternzeit aufgekündigt wird. Meine Tochter ist jetzt 14 Monate alt und ich in der 9. SSW. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Ich habe noch keinen Nebenjob begonnen.
Mfg Anja
von
Anja S.
am 28.01.2013, 14:37
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Hallo,
ist ja so einiges schief gelaufen.
Eine telefonische Verlängerung ist rechtlich nicht möglich. Der Arbeitgeber könnte sich somit auf den Standpunkt stellen, dass Sie ohne Grund von der Arbeit fern geblieben sind.
Dieses Problem außer acht gelassen kann der Arbeitgeber frühestens am ersten Arbeitstag kündigen.
Ob Sie Mutterschaftsgeld bekommen kann ich ohne zeitlichen Angaben nicht beurteilen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2013
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
also der job wurde dir im schreiben der ez verlängerung, zum ende der ez gekündigt???
die kündigung ist nicht wirksame, dein ag könnte dir erst am ersten tag der arbeitsaufnahme kündigen und die nicht einfach so!
was sind denn seine grüde für die kündigung??
ich würde mal ganz schnell einen anwalt aufsuchen wenn dies wirklich der fall ist!
von
CKEL0410
am 28.01.2013, 14:45