Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir mit Ihrem kompetenten Rat helfen. Ich möchte wissen, ob sich ein Widerspruch gegen den Bescheid der Arbeitsagentur lohnt. Aufgrund einer Umstruktrurierung bei meinem letzten Arbeitgeber habe ich während meiner Schwangerschaft und kurz vor der Entbindung meinen Job verloren. Eine ganze Abteilung wurde geschlossen. Genauer gesagt, mein Arbeitsverhältnis endete am 31.01.2014. Meine Tochter wurde Ende Februar geboren. Seitdem bin ich zu Hause, d.h. 2,5 Jahre. Das passierte allerdings in London. Dieses Jahr im Sommer sind wir als Familie nach Deutschland zurückgekehrt. Als ich mich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend anmelden wollte, wurde mir gesagt, dass ich eventuell Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte. Bevor ich nach Großbritannien ging, war ich in Deutschland versicherungspflichtig. Ich habe einen Antrag gestellt (inkl. PDU1 aus Großbritannien) und innerhalb kürzester Zeit kam der Bescheid, dass mein Antrag abgelehnt wurde. Begründung: Sie sind in der Zeit vom 18.08.2014 und 17.08.2016 (Rahmenfrist) weniger als 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen und haben die Anwartschaftszeit nicht erfüllt. So wie ich verstanden habe, gilt aber in meinem Fall diese Anwartschaftszeit nicht. Wenn sich ein Widerspruch gegen den Bescheid lohnt, worauf kann ich mich beziehen. Wo steht das im Gesetz? Ich hoffe, mein Fall ist nicht zu kompliziert und ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Zeit. Mit freundlichen Grüßen
von milenags am 18.11.2016, 00:41