ich bin während der Elternzeit wieder schwanger. Da ich alleinerziehend bin habe ich 14 monate elternzeit beantragt bis 8.April 2014 möchte jetzt aber die 2 Monate extra garnicht mehr und dafür lieber Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber (der das Geld eh von der KK zurückbekommt) ab 8.Februar 2014 (1.Geburtstag meiner Tochter).Ich bin Taxifahrerin und darf ab 3. Monat nicht mehr arbeiten (generelles Beschäftigungsverbot), ich bin schon im 5 Monat.Meine Frage darf ich auf 13 und 14. Elterngeld verzichten (ist eh noch nicht bestätigt wegen fehlender Unterlagen)? Und habe ich erneut Anrecht auf Lohnfortzahlung?
von filicia am 10.01.2014, 14:08