Hallo Frau Bader,
mir ist gerade noch eine Frage eingefallen.
Und zwar bekomme ich ja Lohnfortzahlung für den Minijob. Da besteht seit dem 01.06. ein BV.
Nun ist es so daß auf meiner Abrechnung "Mutterschaftsgeld-Zuschuss" draufsteht. Ist das überhaupt richtig?
Kommt mir komisch vor. Weil ja eigentlich die differenz von Mutterschaftsgeld der KK (13,-Euro) zu Nettogehalt so genannt wird, oder ist das egal?
Vielen dank nochmal
Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 19:13
Antwort auf:
habe da noch eine Frage
Hallo,
wieso bekommen Sie Lohnfortzahlung für den Minijob? Da zahlt man doch nur an die Knappschaft, nicht abe an die KK und deshalb kann man, wenn überhaupt, nur den Einmalbetrag erhalten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2010
Antwort auf:
habe da noch eine Frage
Hey
Stand bei mir auch und ist es ja auch.
Ist der Zuschuss des AG um aufs volle Mutterschutzgeld zu kommen :-)
Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 19:16
Antwort auf:
habe da noch eine Frage
aber ich bin doch noch gar nicht im Mutterschutz, sondern noch bis anfang nov angestellte mit Beschäftigungsverbot :-( ???
Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 22:45
Antwort auf:
habe da noch eine Frage
Guten Morgen
OH, das ging aus Deiner Frage nicht genau hervor, die Frage davor hatte ich nicht mehr im Kopf.
Ja, das ist dann wirklich komisch.
Ist es denn der volle Nettolohn ?
Ich würde in der Personalstelle da mal anrufen und nachfragen, ist ja dann ganz falsch, wie nennt sich das, deklariert ?
Bei meinem BV hatten sie bis zum Mutterschutz immer Krankentage abgerechnet, eben zum vollen Nettolohn, aber Bezeichnung war Krankentage.
Mitglied inaktiv - 01.10.2010, 05:32