Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin Anfang Dezember 2016 in den Mutterschutz gegangen.Hatte für das Jahr 2016 noch 8 Tage Resturlaub. Die wurden mir ausgezahlt.Dann war die Geburt Anfang Januar 2017 und ich war bis ca. Mitte März im Mutterschutz.Besteht ein Urlaubsanspruch für den Zeitraum Januar bis März?
Ich möchte jetzt kündigen.Kann mir dann der Urlaub ausgezahlt werden.
Bin mir so unsicher da man ja nicht arbeitet und dann Anspruch auf Urlaub hat?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen Sophie
von
smunkes
am 26.12.2017, 23:44
Antwort auf:
Hab ich noch Anspruch auf den Urlaub aus dem Mutterschutz wenn ich kündige?
Hallo,
Sie haben Anspruch auf Urlaub für alle Mo., in den Siew nicht koplett in EZ waren. Auch für Monate in Mutterschutz
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.12.2017
Antwort auf:
Hab ich noch Anspruch auf den Urlaub aus dem Mutterschutz wenn ich kündige?
hä? warum wurde dir der urlaub aus 2016 schon ausgezahlt wenn du noch nicht gekündigt hast? darf der AG eigentlich nicht. erst wenn du gekündigt hast, DANN darf er auszahlen. und ja, dir steht im mutterschutz anteilig urlaub zu
von
mellomania
am 27.12.2017, 20:07