Hab ich ein Recht auf flexible Vollzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hab ich ein Recht auf flexible Vollzeit

Hallo Frau Bader, im Januar endet meine Elternzeit. Davor hatte ich in einem Großbetrieb im 3-Schichtbetrieb gearbeitet. (1 Schicht 6-14 Uhr, 2 Schicht 14-22 Uhr, 3 Schicht 22-6 Uhr). Möchte aber nach der Rücker zwar wieder Vollzeit arbeiten aber ohne die 2 Schicht, da ich während der 2 Schicht eine lückenlose Betreuung meiner Tochte nicht garantieren kann. Mein Chef möchte mir aber unbedingt Teilzeit auf drücken. Ich weiß das ich zwar ein anrecht auf meine Vollzeitstelle habe aber bedeutet das immer das man so wie davor arbeiten muss? Meine Frage ist nun, ob ich nur ein recht auf die Arbeitszeit vor der Elternzeit, also im 3 Schichtsystem habe oder ob ich auch ein Recht auf Vollzeit mit indivituelle Arbeitszeit? über eine Antwort würde ich mich freuen lg

von Kathrin 85 am 09.11.2015, 11:42



Antwort auf: Hab ich ein Recht auf flexible Vollzeit

Hallo, Sie haben ein Anspruch auf den alten Arbeitsplatz, mit Schichtsystem. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2015



Antwort auf: Hab ich ein Recht auf flexible Vollzeit

Du hast das Recht auf Deinen alten Arbeitsplatz zu den alten Konditionen. Je nach Größe auch auf Teilzeit, aber nicht zu Deinen Wunschzeiten. Entweder einigt ihr Euch, oder Du musst kündigen.

von Sternenschnuppe am 09.11.2015, 11:48



Antwort auf: Hab ich ein Recht auf flexible Vollzeit

Nein, du hast kein Recht auf Vollzeit mit individuellen Arbeitszeiten. Du hast ein Recht auf deinen alten Arbeitsvertrag, alles andere ist Absprachesache und keine Verpflichtung des Arbeitgebers. Stell dir mal vor, alle Mamas möchten individuelle Arbeitszeiten, wie soll da ein Schichtsystem funktionieren? Lg

von Colien07022004 am 09.11.2015, 12:32



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