Frage:
Hab ich Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld?
Hallo Frau Baden ,
Ich hätte mal eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld.
Und zwar hab ich am 13.08.2014 entbunden und habe dann zwei Jahre Elternzeit genommen. Nun bin ich wieder schwanger und habe am 11.08.2016 Entbindungstermin . Jetzt liest man ja oft das man einen Tag vor dem MutterSchutz die Elternzeit beenden soll damit man das volle Mutterschaftsgeld bekommt . Funktioniert das wirklich?
Habe meine KK angerufen und die haben gesagt man bräuchte dies nicht da man eh nur die 13 Euro pro Tag bekommt und nicht noch den Arbeitgeber Zuschuss da man die letzten 12 Monate ja eh nicht gearbeitet hat .
Stimmt das ?
Was ist jetzt richtig ?
Hoffe sie können mir schnell weiter helfen .
Mit freundlichen Grüßen
Steffi
von
steffi278
am 12.06.2016, 20:51
Antwort auf:
Hab ich Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld?
Hallo,
nein, das stimmt nicht.
Sie haben Anspruch auf den vollen Anteil vom AG.
Die Rechnung geht so:
Durchschnittlicher Nettolohn/30 = x
KK: 13 €/Tag
AG: x - 13 €
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2016
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Hab ich Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld?
Keine Ahnung was Du für eine Pfeife (verzeih mir mal den Ausdruck dafür) am Telefon hattest, aber die Aussage der KK ist falsch. Die 13 € pro Tag gäbe es nur dann, wenn Du die EZ nicht beendest, da du diese aber am tag vorher beendest, lebt der eigentliche VZ-Vertrag wieder auf. Und damit vollen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, also KK-Anteil UND AG-Anteil. Kannst hier auch nachlesen: https://gesundheitsmanager.aok.de/foren-und-newsletter/forum-eltern-kind-1503.php?fmode=detail&initToken=1&do=index&name=eltern&id=22018
Habe dir mal extra eine Seite herausgesucht die von der AOK kommt.
Mitglied inaktiv - 12.06.2016, 21:18
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Hab ich Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld?
Hey mein Et ist auch der 11.08 und ich habe meine Elternzeit vorzeitig zum 29.06 beendet bzw gekündigt da ich ab dem 30.06 meine Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen werde.So habe ich das geschrieben.per einschreiben.Eine Freundin hat das auch gemacht und vollen AG Zuschuss und Kk Anteil bekommen.lg
Mitglied inaktiv - 12.06.2016, 21:29
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Hab ich Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld?
Ja ich wollte morgen nochmal bei der KK anrufen aber dann direkt die Zentrale und nicht irgeneine Zweigstelle.
Danke für den Link.
Werde ich mir jetzt mal in ruhe durchlesen :)
von
steffi278
am 12.06.2016, 21:31
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Hab ich Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld?
Oh super danke für die Info dann muss ich mich ja jetzt beeilen mit meinem schreiben .
Haste du denn schon eine Antwort von deinem Arbeitgeber ?
Wie hast du das denn geschrieben , wenn ich fragen darf ? Hast du in dem schreiben auch direkt die neue Elternzeit beantragt?
von
steffi278
am 12.06.2016, 21:36
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Hab ich Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld?
Ich habe geschrieben das ich mit diesem Schreiben meine erneute Schwangerschaft bekannt gebe.Dann das ich mit diesem Schreiben meine jetzige Elternzeit die eig bis zum 04.09.2017 geplant war vorzeitig zum 29.06 beende,da ich ab dem 30.06 meine Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen werde. Bitte um eine schriftliche Bestätigung.Kam aber seit fast 2 Monaten nichts was ich mir gedacht habe, muss aber auch nicht da er kein Mitspracherecht hat ob ich vorher beende er muss da nicht zustimmen ;).Sind nicht im guten auseinander gegangen deswegen bestimmt.Habe es per einschreiben weg geschickt und das einschreiben Zettelchen weg gepackt. Man weiss ja nie.Die Rest Elternzeit kann man hinten dran hängen bis zum 8 geb vom ersten Kind da kann er zustimmen oder auch nicht. Das habe ich gar nicht erst geschrieben.Die Elternzeit für das neue beantrage ich innerhalb einer Woche nach der Geburt und dann 3 Jahre und danach kündige ich eh. :) lg
Mitglied inaktiv - 12.06.2016, 21:58
Antwort auf:
Hab ich Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld?
Danke für die schnelle Info. Hab da jetzt nochmal ne frage es ist aber egal ob man sich in dem ersten oder zweiten Jahr Elternzeit befindet , man hat aufjedenfall Anspruch darauf ?
von
steffi278
am 13.06.2016, 08:39
Antwort auf:
Hab ich Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld?
Immer. Wenn die Elternzeit beendet ist lebt der alte Vertrag wieder auf und der Mutterschutz greift.
Es steht einem der Lohn zu den man laut Vertrag verdienen würde.
Geteilt KK Anteil und AG Anteil.
Wobei der das durch die KK ersetzt bekommt durch die Umlage 2.
von
Sternenschnuppe
am 13.06.2016, 08:42