Liebe Frau Bader,
ich habe da direkt mehrere Fragen. errechneter Geburtstermin12.7.2012
1. Seit November 2011 bin ich im Beschäftigungsverbot. Steht mir für 2012 trotzdem Urlaub zu, auch wenn ich gar nicht arbeiten war??
2. Ich würde gerne 24 monate Elternzeit nehmen, ab dem 18. Monat jedoch wieder in einem geringen Stundenumfang arbeiten gehen. Wenn ich mir das Elterngeld auf 2 Jahre verteilt auszahlen lasse, werden dann ab dem Beginn der Beschäftigung Abzüge vom Elterngeld gemacht?
Vielen Dank!!!
von
Monky1983
am 17.06.2012, 17:58
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Hallo,
1. Sie habe Urlaubsansprüche bis zum Ende des Monats, in dem der Mutterschutz endet
2. Abzüge werden nur im ersten Jahr des Eltern Geld Verzuges gemacht.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.06.2012
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Zu 1. kann ich leider nichts sagen.
Zu 2. Du darfst ab dem 1. Geburtstag deines Kindes dazu verdienen, ohne das das gesplittete EG gekürzt wird. Nach einem Jahr interessiert das die EG-Stelle nicht mehr.
von
Sonni74LS
am 17.06.2012, 19:32
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Dir steht Urlaub bis einschließlich September 2012 zu (=9/12 vom Jahresurlaub).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 17.06.2012, 21:12