Liebe Frau Bader! Das bin ich noch mal. soll ich Mütterschaftsgeld beim alten oder beim neuen AG beantragen? Da wo ich früher gearbeitet habe und jetzt gerade in der 1.EZ bin, habe ich 450€ montl.verdient, jetzt in der neue 25Std-Stelle verdiene ich 1200€. Kann mir der neue AG wegen erneuten Schwangerschaft in 6-Monaten-Probezeit kündigen oder bin ich geschützt? -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Liebe Frau Bader, ich bräuchte SEHR Ihre Hilfe. Mein Sohn ist vor 1 Monat,am 27.09.2013 1Jahr geworden und ich bin noch 1 Jahr in Elternzeit(2 Jahre insgesamt)-bis 27.09.2014. Weil ich jetzt kein Elterngeld mehr bekomme,habe ich am 7.10.2013 eine 25 Std.wöchentlich-Stelle eingetreten. Und jetzt habe ich erfahren dass ich erneut Schwanger bin, habe ich in neue Arbeit noch nicht gesagt,habe bisschen Angst,weil ich 6-Monaten Probezeit im Vertrag habe. Ich habe damals noch nichts gewusst,aber ich war schon Schwanger als ich den Arbeitsvertrag unterschriebenen habe, neue ET ist am 07.04.2014. Bitte raten Sie mir was ich in diese Situation jetzt machen soll. Ich wollte wenn es möglich wird Mutterschaftsgeld und Elterngeld beantragen können, ich weiß nur nicht ob es jetzt überhaupt möglich wird und wenn ja, beim welchen AG,soll ich die jetzige Elternzeit kündigen und nur beim neuen AG bleiben?? Ich habe keine Ahnung was ich machen soll? Bitte um Hilfe Liebe Grüsse!!!
von dmjm am 21.10.2013, 13:42