Sehr geehrte Frau Bader,
in meinem Antrag und auch bereits im vergangenen Gesprächen habe ich angegeben dass ich di/mi/do arbeiten möchte.Freitag geht nicht (im Gespräch gesagt nicht im Schreiben erwähnt)da die Tagesmutter Freitag nicht mehr betreut.Nun habe ich das Antwortschreiben mit Di/Mittw/Freitag!erhalten..jedoch ohne Begründung.Mein Chef ist jetzt auch noch bis 1.11 zurück.. (Schreiben vom 14.10.15)wie verhalte ich mich..darf er das?Muss ich Widerspruch einreichen..oder muss ich mich dem beugen und mir ne neue Tagesmutter suchen (es läuft momentan einiges merkwürdig so dass ich es fast schon als mobben bezeichnen würde...will aber keinesfalls riskiere dass er mich in EZ gar nicht beschäftigt da ich kein Elterngeld meher erhalte)
Ich hoffe auf Antworten!
von
ayda
am 17.10.2015, 11:52
Antwort auf:
HILFE! AN gibt andere Wochentage beim TZ in EZ an hab aber andere Betreuungstage
Hallo,
ein Anspruch auf bestimmte Tage gibt's leider nicht. Ich würde versuchen, mit dem Arbeitgeber zu reden, vielleicht ist es ein Missverständnis.
ansonsten würde ich mir eine andere Tagesmutter suchen, die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu brüskieren und mir eine andere Teilzeittätigkeit suchen, würde ich wohl überlegen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2015
Antwort auf:
HILFE! AN gibt andere Wochentage beim TZ in EZ an hab aber andere Betreuungstage
Das darf er.
Vielleicht war es ein Versehen, dann versuche das noch einmal zu besprechen.
Wann er Dich einsetzt darf er aber alleine entscheiden.
Ich hätte am Abend und Wochenende arbeiten sollen.
Habe dann gekündigt. Betriebsrat könnte nix ausrichten und Anwalt bestätigte dies.
von
Sternenschnuppe
am 17.10.2015, 12:04
Antwort auf:
HILFE! AN gibt andere Wochentage beim TZ in EZ an hab aber andere Betreuungstage
Da Du TZ innerhalb der EZ machen willst, hast Du auch eine andere Option. Lass es Dir von der TM schriftlich geben das sie Freitags nicht mehr betreut. Das gibst du dann auch dem AG. Entweder er stimmt dann zu das man ausweicht auf einen anderen tag, oder falls das nicht geht, soll er dir das schriftlich geben. Damit gehst Du dann zum Arbeitsamt und meldest Dich arbeitssuchend innerhalb der EZ. Damit könntest Du dann anteilig Arbeitslosengeld1 bekommen. Innerhalb der EZ darfst Du nämlich, mit Zustimmung des eigentlichen AG, auch woanders Teilzeit arbeiten. Gäbe dir die Möglichkeit evtl woanders was zu suchen - falls du wirklich sicher bist das man dich eh los werden will. Wäre deine EZ bereits zu ende, sähe das anders aus, dann bliebe nur die Kündigung deinerseits wenn ihr euch nicht einigt.
Mitglied inaktiv - 17.10.2015, 12:17